Sieben Jahre Haft bestätigt

Sieben Jahre Haft bestätigt
Schwerer Schlag für die in Kolumbien wegen angeblichen Kokainschmuggels inhaftierte Nathalie H. Das Gericht wies ihre Berufung zurück.

Einen  schweren Rückschlag musste nun die seit fast einem Jahr  in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá  inhaftierte Innviertlerin Nathalie H. hinnehmen. Ihrer Berufung gegen sieben Jahre Gefängnis, die sie im April wegen angeblichen Kokain-Schmuggels ausgefasst hatte, wurde nicht stattgegeben. Ziel der Revision war es, das Strafausmaß deutlich zu senken. „Offensichtlich hat das zuständige Berufungsgericht  die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt“, sagt Martin Weiss, Sprecher des Außenministeriums.

Endgültig rechtskräftig  sei das Urteil  damit aber nicht. „Es gibt noch mehrere Berufungsmöglichkeiten. Derzeit überlegen  die  Anwälte und  die Familie der jungen Frau  weitere  Schritte“, erklärt der Diplomat. Ebenfalls werde  nach einer Möglichkeit gesucht, dass die Sozialarbeiterin im Gefängnis arbeiten dürfe, um ihr das Leben hinter Gittern zu vereinfachen.

Die 23-Jährige wurde Ende November  2011 nach zwei Wochen Urlaub  in dem südamerikanischen Land in Bogotá  festgenommen. In ihrem ausgeborgten Koffer wurden am Flughafen der kolumbianischen Hauptstadt 2,4 Kilo Kokain gefunden. Nathalie H. hat stets ihre Unschuld beteuert. Sie rechtfertigte sich damit, dass ihr die illegalen Drogen untergeschoben worden seien.

Abmachung

Im Frühjahr schlossen die Anwälte der Innviertlerin eine spezielle Vereinbarung mit Gericht und Staatsanwaltschaft, die eine deutliche Reduktion der Strafe unter dem vorgesehenen Mindestmaß ermöglicht. Ebenfalls sollte  die Verfahrensdauer verkürzt werden. Mit diesem Deal erkannte die  Frau an, dass nicht alle gegen sie erhobenen Vorwürfe entkräftet werden konnten. Als Schuldbekenntnis war die Abmachung aber nicht zu werten.


Eigentlich sind in Kolumbien, das offensiv gegen die Drogenkriminalität  vorgeht, bei 2,4 Kilo Kokain mindestens zehn Jahre und acht Monate Haft vorgesehen. Der Richter entschied sich Ende April für die Reduktion der Strafe um ein Drittel. Möglich wäre  eine Verringerung  um die Hälfte gewesen. Nathalie H.s Vater war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Kommentare