Sieben Jahre Haft bestätigt
Einen schweren Rückschlag musste nun die seit fast einem Jahr in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá inhaftierte Innviertlerin Nathalie H. hinnehmen. Ihrer Berufung gegen sieben Jahre Gefängnis, die sie im April wegen angeblichen Kokain-Schmuggels ausgefasst hatte, wurde nicht stattgegeben. Ziel der Revision war es, das Strafausmaß deutlich zu senken. „Offensichtlich hat das zuständige Berufungsgericht die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt“, sagt Martin Weiss, Sprecher des Außenministeriums.
Endgültig rechtskräftig sei das Urteil damit aber nicht. „Es gibt noch mehrere Berufungsmöglichkeiten. Derzeit überlegen die Anwälte und die Familie der jungen Frau weitere Schritte“, erklärt der Diplomat. Ebenfalls werde nach einer Möglichkeit gesucht, dass die Sozialarbeiterin im Gefängnis arbeiten dürfe, um ihr das Leben hinter Gittern zu vereinfachen.
Die 23-Jährige wurde Ende November 2011 nach zwei Wochen Urlaub in dem südamerikanischen Land in Bogotá festgenommen. In ihrem ausgeborgten Koffer wurden am Flughafen der kolumbianischen Hauptstadt 2,4 Kilo Kokain gefunden. Nathalie H. hat stets ihre Unschuld beteuert. Sie rechtfertigte sich damit, dass ihr die illegalen Drogen untergeschoben worden seien.
Abmachung
Im Frühjahr schlossen die Anwälte der Innviertlerin eine spezielle Vereinbarung mit Gericht und Staatsanwaltschaft, die eine deutliche Reduktion der Strafe unter dem vorgesehenen Mindestmaß ermöglicht. Ebenfalls sollte die Verfahrensdauer verkürzt werden. Mit diesem Deal erkannte die Frau an, dass nicht alle gegen sie erhobenen Vorwürfe entkräftet werden konnten. Als Schuldbekenntnis war die Abmachung aber nicht zu werten.
Eigentlich sind in Kolumbien, das offensiv gegen die Drogenkriminalität vorgeht, bei 2,4 Kilo Kokain mindestens zehn Jahre und acht Monate Haft vorgesehen. Der Richter entschied sich Ende April für die Reduktion der Strafe um ein Drittel. Möglich wäre eine Verringerung um die Hälfte gewesen. Nathalie H.s Vater war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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