Die Geschworenen saßen wegen Corona verteilt im Gerichtssaal.

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Chronik Oberösterreich

Messerangriff auf Ex-Frau: Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte sah sich als Opfer. Laut Staatsanwältin sei das Motiv ein Obsorgestreit gewesen.

04/22/2020, 10:33 AM

Weil ein heute 43-Jähriger im Oktober 2019 in Gmunden auf offener Straße seine Ex-Frau mit einem Teppichmesser schwer verletzt haben soll, hat er am Mittwoch vom Landesgericht Wels 15 Jahren Haft ausgefasst. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordversuchs schuldig. Der Angeklagte beteuerte, es sei ein Unfall gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 2. Oktober gegen 9.00 Uhr soll der damals noch 42-Jährige im Stadtgebiet von Gmunden auf seine geschiedene Frau getroffen sein und sie mit einem Tapetenmesser attackiert haben. Sie erlitt schwere Stichverletzungen am Hals, Oberkörper und Oberarm. Nach dem Angriff stellte sich der Mann selbst der Polizei, bestritt aber in seiner Einvernahme die Tat.

Vor Gericht erklärte sich der zuletzt arbeitslose Tischler für unschuldig, er sieht sich als Opfer.

"Ich bringe dich um"

Die 35-Jährige hatte ausgesagt, der Ex habe sie an jenem Tag abgepasst. Er zog Handschuhe an, zückte ein grünes Messer, packte sie an den Haaren und sagte: „Ich bringe dich jetzt um.“ Dann seien sie über eine Böschung gefallen. Als sie am Boden lag, habe er sich auf sie gesetzt, die Hände fixiert und zugestochen, bis er von einem Zeugen durch Schreie verjagt wurde. Nur deshalb habe die Frau überlebt, meinte die Staatsanwältin.

Wenig später ließ sich der Verdächtige festnehmen. Motiv dürfte ein schwelender Obsorge-Streit um die Tochter und den Sohn gewesen sein, meinte sie.

Für die Staatsanwältin stand außer Streit, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, seine Ex zu töten. Warum sonst habe er nach der Tat bei der Polizeiinspektion angerufen und wörtlich gesagt: „Ich habe großen Blödsinn gemacht, ich habe meine Frau geschlachtet“, fragte sie die Geschworenen.

Angeklagter bestreitet Mordabsicht

Diese Aussage wiederum interpretierte der Verteidiger so, dass sein Mandant keinen Mord begehen wollte. Vielmehr habe er total verstört bei der Polizei angerufen und berichtet, dass etwas passiert sei, was von ihm nicht so gewollt gewesen wäre. Beide hätten auf einer Bank gesessen, um nochmals über die gemeinsamen Kinder zu reden, dann eskalierte die Situation.

Aber er habe weder Handschuhe angezogen noch ein Messer aus seiner Tasche gezogen, sagte der Verteidiger. Als Beweis führte er an, dass der Angeklagte Schürfwunden an den Händen gehabt habe. Somit sei der Vorfall an jenem Tag nicht zweifelsfrei geklärt, weshalb er auf einen Freispruch plädierte.

Widersprüchliche Angaben

Im Februar 2019 ließ sich das Paar nach 15 Ehejahren scheiden, die Tochter blieb beim Vater, der Sohn bei der Mutter. Doch beide Elternteile wollten das alleinige Sorgerecht. Das Treffen auf der Parkbank am 2. Oktober war eines von vielen in dieser Angelegenheit.

Plötzlich will der Angeklagte gesehen haben, wie die Frau damals ein Messer hatte und es sich an die Pulsadern hielt. „Ich dachte, sie will sie sich aufschneiden“, meinte er am Mittwoch im Gerichtssaal. Dann sei sie auf ihn zugegangen, worauf er ihr das Messer abnehmen wollte. Dabei sei er ausgerutscht und beide fielen die Böschung hinunter.

Bei der Polizei und vor dem U-Richter hatte der Angeklagte jeweils etwas anderes zu Protokoll gegeben.

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