Neugeborenes erstickte in WC-Muschel: Mutter freigesprochen
Eine Oberösterreicherin, die angeklagt war, im November 2010 ihr Kind bei der Geburt getötet zu haben, ist am Mittwoch im Landesgericht Linz freigesprochen worden. Das Neugeborene war in der WC-Muschel erstickt. Der Schöffensenat sah es nicht als erwiesen an, dass die Frau zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Lage gewesen sei, einzugreifen und das Baby zu retten. Er entschied daher im Zweifel für die Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Prozess fand mit Ausnahme der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie die Richterin in der Begründung des Spruchs ausführte, sei die Frau ganz normal auf die Toilette gegangen und habe dann das viele Blut bemerkt. Wie sich der Geburtsvorgang abgespielt hat, blieb offen. Der Lebensgefährte der Frau sagte aus, er habe einen "lauten Pumperer" gehört. Das lebend geborene Baby ist nach Ansicht eines Sachverständigen in der WC-Muschel erstickt - unklar ist, ob durch Hineindrücken oder durch Eihäute.
Kollaps
Laut psychiatrischem Gutachten sei die Frau nach der Geburt in einen kollapsähnlichen Zustand verfallen und handlungsunfähig gewesen, so die Richterin. Dies dürfte bis zu einige Minuten angedauert haben. Im Prozess ging es im Wesentlichen darum, ob die Beschuldigte in der kurzen Zeit nach der Geburt aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung in der Lage gewesen wäre, das Neugeborene zu befreien, bevor es erstickte.
Weil das Beweisverfahren kein Ergebnis gebracht habe, wann sich der Zustand der Frau wieder normalisierte und ob sie dann noch etwas für das Kind hätte tun können, entschied das Gericht im Zweifel für die Angeklagte und sprach sie vom Vorwurf der Tötung eines Kindes bei der Geburt frei. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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