Prozess gegen drei Häftlinge in Steyr

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Anklagen wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Schuldspruch nicht rechtskräftig.

Drei Strafgefangene der Anstalt Garsten haben sich am Donnerstag in voneinander unabhängigen Prozessen im Landesgericht Steyr wegen des Versuchs, Justizwachebeamte zum Amtsmissbrauch anzustiften, verantworten müssen. Sie wollten die Abnahme nicht genehmigter Gegenstände bzw. Tabletten verhindern. Zwei Angeklagte wurden frei gesprochen, einer schuldig.

Der erste Beschuldigte, der wegen bewaffneten Raubüberfalls eine elfjährige Strafe absitzt, wollte Ende November 2015 unter allen Umständen seinen Kocher, den er nicht hätte besitzen dürfen, behalten. Dieser war bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckt worden.

„Auge zudrücken“

„Ich habe die Beamten gebeten, ein Auge zuzudrücken, damit ich mir wenigstens am Abend etwas Warmes kochen kann“, erklärte der 52-Jährige dem Schöffensenat.

Für den Staatsanwalt ein klarer Versuch zum Anstiften eines Amtsmissbrauchs, zumal der wahre Grund, ein Wegnehmen zu vermeiden, ein ganz anderer gewesen sei: In dem Geschirr befanden sich zwei Handys sowie SIM-Karten und Kabel. Diese illegal besessenen Dinge entdeckten die Beamten jedoch erst später. Daher sah der Verteidiger allein in der Aufforderung, beim Kocher ein Auge zuzudrücken, keinen Bestechungsvorsatz.

„Im Zweifel frei“

Dem schloss sich auch der Richter an und sprach den Angeklagten im Zweifel frei. Denn, so die Urteilsbegründung: Dem Häftling konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass er den Kocher wider besseren Wissens unrechtmäßig besaß. Der Freispruch ist rechtskräftig.

Substitutionsmedikament

Bei einem anscheinend gescheiterten Versuch, ein Substitutionsmedikament aus der Krankenstation des Gefängnisses in Garsten zu schmuggeln, soll ein weiterer Häftling einen Beamten „in eindringlichem Ton“ aufgefordert haben, den Zwischenfall nicht zu notieren, so der Staatsanwalt. „Ich leg sowieso eine Meldung“, antwortete der Beamte aber entschieden.

Spuren am Stoff

Anstelle eine vollaufgelöste Tablette zu schlucken, soll der Angeklagte Anfang Oktober 2015 einen Teil der geleeartigen Masse in seine Hosentasche gesteckt haben. Der Beamte entdeckte an deren Stoff weiße Spuren. Erst als das Medikament nachweislich zur Gänze genommen war, durfte der „Patient“ das Arztzimmer verlassen.

Auf dem Weg zurück zur Zelle soll der wegen Mordes zu 15 Jahren Verurteilte laut Beamten diesen angefleht haben: „Muss das sein, dass Sie eine Meldung machen, ich hab am nächsten Tag Anhörung.“ Dabei ging es für den 30-Jährigen um eine vorzeitige Entlassung, um die er nun fürchtete.

„Wollte niemanden anstiften“

„Ich wollte niemanden anstiften, etwas Unrechtes zu tun“, versicherte der Angeklagte. Das Schöffengericht sprach auch ihn im Zweifel frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der dritte Angeklagte habe einen Beamten nach dem Fund eines Internet-Sticks in seiner Zelle überreden wollen: „Kann man den nicht einfach verschwinden lassen?“. Das wiederum stritt der Angeklagte ab. Lediglich an die Bitte, „auf eine Meldung zu verzichten“, erinnerte er sich.

Wollte Mutter treffen

Das Motiv, dies zu verhindern, sei ein bevorstehendes „letztes Treffen“ mit seiner todkranken Mutter gewesen. „Ich habe gedacht, dass der Besuch gestrichen wird“, wenn der Besitz vom Internet-Stick bekannt werde, sagte Angeklagte. „Es ging mir nur um die Mama“, verteidigte er seine „Nachfrage“ an den Justizwachebeamten.

Der Strafgefangene, der wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz sieben Jahre Haft ausgefasst hatte, erhielt wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch weitere neun Monate, zwei davon unbedingt. Bei ihm wurden im Dezember des Vorjahres nicht zum ersten Mal nicht genehmigte Gegenstände konfisziert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung nahm sich Bedenkzeit.

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