15-jährige muss wegen Messerattacke acht Monate hinter Gitter

Eine 15-Jährige hat am Mittwoch wegen einer Messerattacke auf eine 20-Jährige im Landesgericht Linz 24 Monate Haft ausgefasst, acht Monate davon unbedingt. Das Mädchen wurde vom Schöffensenat nicht im Sinne der Anklage wegen Mordversuchs verurteilt, sondern wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sachverständiger sah keine schweren Verletzungen
Die Angeklagte hat Ende Juni in Traun (Bezirk Linz-Land) im Streit um 100 Euro mehrmals auf eine 20-Jährige eingestochen. Die Schülerin gestand die Tat, leugnete aber Tötungsabsichten. Vielmehr behauptete sie, ihre Kontrahentin habe zuerst ein Messer in der Hand gehabt. Dies habe sie der jungen Frau aus der Hand geschlagen und danach mit ihrem eigenen Messer, das sie drei Tage zuvor gekauft und am Hosenbund angeklipst hatte, „herumgefuchtelt“.
Der medizinische Sachverständige sprach auch von an sich nicht schweren Verletzungen, zwei Schnittwunden und zwei Stichwunden. Wegen des verwendeten Messers, sei damit grundsätzlich aber „eine potenzielle Lebensgefahr verbunden“. „Im Zweifel für den Angeklagten“, mit diesen Worten begründete der Richter, warum das Mädchen nicht wegen Mordversuchs verurteilt wurde. Denn es konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob das Opfer nicht auch ein Messer besessen hat. Er redete von einem „Grenzfall“.
Drogenmissbrauch und Raub
Außerdem sprach er dem Opfer 1.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Summe hatte die Angeklagte bereits zur Schadenswiedergutmachung zum Prozess mitgebracht.
Die Staatsanwältin hatte jedoch von einem Mordversuch gesprochen. Nachdem die 15-Jährige mit einem Kampfmesser zugestochen habe, „hat sie es für ernstlich möglich gehalten, tödliche Verletzungen zufügen zu können“, sah sie einen bedingten Vorsatz. Sie blickte auch auf das „strafrechtliche Vorleben“ der Angeklagten zurück, das im Alter von zwölf Jahren begonnen habe. Delikte wegen Drogenmissbrauchs, Nötigungen und Raub seien jedoch wegen der Strafunmündigkeit 2022 nicht vor Gericht gekommen.
„Sie hat ein Messer mitgeführt, das war falsch“, meinte auch der Verteidiger. Fakt sei jedoch auch, dass das Mädchen nachts von einer Erwachsenen angelockt worden sei. Jenes spätere - einschlägig vorbestrafte - Opfer sei in der Tatnacht noch mit zwei weiteren Erwachsenen, 20 und 27 Jahre alt, zum Treffpunkt gekommen, um Drogengeld einzutreiben, führte er weiter aus.
Mädchen hat „Schreckliches“ erlebt
Auch der Anwalt kam auf das „schreckliche Vorleben“ des Mädchens zu sprechen. Sie sei Vollwaise, mit elf Jahren auf die Straße gekommen und habe Schreckliches erlebt. Mittlerweile lebt sie bei der Großmutter und „hat sich mehr oder weniger wieder in das soziale Leben eingegliedert. Sie hat niemals jemanden umbringen wollen“, meinte der Verteidiger.
„Ich weiß nicht, was ich in dem Moment gedacht habe“, sagte auch seine Mandantin. Die Angeklagte berichtete, dass sie in jener Nacht eigentlich nur wegen einer Aussprache dem Treffen zugestimmt habe. Tage zuvor hatte sie Drogen von der Bekannten erhalten, diese wollte dafür nun 100 Euro. Doch sie besaß das Geld nicht, sie hätte in den kommenden Tagen nur die Hälfte zurückgeben können, berichtete sie. Darauf sei es zur tätlichen Auseinandersetzung gekommen.
Dann rannte die 15-Jährige nach Hause. Daheim erzählte sie alles und gemeinsam mit einer Angehörigen wollte sie zur Polizei, die stand aber bereits vor der Tür. Das Mädchen wurde festgenommen und kam in U-Haft.
Andere Version des Opfers
Das Opfer schilderte eine andere Version des Vorfalls. In der Tatnacht sei sie von der Angeklagten angerufen und um ein Treffen gebeten worden. Sie setzten sich auf die Parkbank, es kam zum Streit.
„Plötzlich habe ich gespürt, dass aus dem Bauch Blut tropfte“, erinnerte sich die 20-Jährige. Auf Nachfrage des Richters, ob sie ein Messer dabei gehabt habe, schüttelte sie den Kopf: „Nein.“ Von der Rettung wurde sie in die Notaufnahme gebracht. Sie sei genäht worden, habe vier Narben, die sie heute noch spüre. Sie wollte von der 15-Jährigen 10.000 Euro Schmerzensgeld.
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