Pornodreh in Kirche: Drei Monate bedingt
Ihr Schweine, ist die Welt so langweilig?", schimpfte Elisa Barbara K. am Donnerstag in Richtung der wartenden Kameraleute, als sie das Landesgericht Linz betrat. Mit einem derartigen Medienansturm habe sie nicht gerechnet, beschwerte sich die gebürtige Polin bei Richter Klaus-Peter Bittmann: "Das ist unmenschlich, das habt ihr absichtlich gemacht."
Zur Aufbesserung der Finanzen dreht die 29-Jährige in ihrer Freizeit Pornos, die sie im Internet feilbietet. Als Putzfrau verdient sie angeblich nur 570 Euro, mit Hilfe der Videos kommen noch rund 800 Euro dazu. Mit zwei besonders geschmacklosen Sex-Filmchen handelte sie sich Anklagen wegen Störung der Religionsausübung und wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ein.
K. soll sich im Sommer 2013 und im Mai 2014 in der Pfarrkirche Hörsching vor der Kamera ausgezogen und mit dem Kreuz eines Rosenkranzes selbst befriedigt haben. Vor Gericht gibt sie das auch zu – dass das verboten ist, will sie nicht gewusst haben: "Ich hätte es sonst nicht gemacht."
Die Aufnahmen dürften sich gut verkauft haben. Als sie allerdings bei Schülern der Hörschinger Hauptschule die Runde machten und der Pfarrer davon erfuhr, wurde die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet. Gesucht wurde nach einer etwa 1,70 Meter großen Frau mit molliger Statur. Dank Recherchen in der Pornoszene gelang es rasch, K. auszuforschen.
Ein Engel"Ich habe von anderen Leuten gehört, dass sie Sex in der Kirche haben und gedacht, dass das ganz o. k. ist", rechtfertigte die 29-Jährige ihr Verhalten. Im Vergleich dazu, was andere Leute so treiben, sei sie ein Engel. Dass sie Pfarrer Bernhard Pauer mit ihrer Aktion weh getan habe, bereue sie im Nachhinein schon sehr. "Wissen Sie, ich handle nicht viel mit dem Kopf, sondern eher nach dem Gefühl." Religion interessiere sie nicht, in der Schule habe sie in dem Fach einen Fünfer gehabt. "Glauben Sie, dass ein Gott wirklich etwas gegen einen nackten Körper hat? Das ist doch so ein Schmarrn." Sie verwies darauf, dass ihr Video die ganze Nation angezogen habe. "Weil ich es so wahnsinnig gut gemacht hab’. Ich habe einen guten Körper und große Brüste."
Staatsanwalt Alfred Schaumüller machte sie darauf aufmerksam, dass sie sich ein wenig zwiespältig verantworte. K. versprach Besserung. Im Schlussplädoyer forderte der Ankläger, dass sie einen Teil ihres Gewinns aus den Video-Verkäufen zurückzahlen müsse. Richter Bittmann verurteilte die Frau zu drei Monaten bedingter Haft und 5350 Euro Geldstrafe. Zusätzlich ordnete er Bewährungshilfe an. Er riet K., die keinen Rechtsbeistand hatte, sich noch drei Tage Bedenkzeit zu nehmen. Die Angeklagte nahm den Rat bereitwillig an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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