Pfarrer klagt nach Sexvorhalt

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Ex-Ministrant warf Priester Missbrauch vor. Geistlicher wehrt sich mit 126.000-Euro-Klage

„Er wollte, dass ich ihn immer zwischen den Oberschenkeln streichle. Ab und zu habe ich auch sein ,Teil’ berühren müssen – das hat ihm getaugt“, beschuldigte Ex-Ministrant Harald F. im Mai 2012 Pfarrer T. in einem TV-Bericht des Senders Puls4.

Der Geistliche soll ihn zwischen 1982 und 1984 vielfach sexuell missbraucht haben. Die Übergriffe sollen in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Steyr-Land,OÖ, passiert sein. Doch T., der inzwischen eine Innviertler Pfarre leitet, bestreitet das vehement: „Das stimmt nicht.“

Der Fall landete bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft („Klasnic-Kommision“), die F. einem zehnstündigen Clearing-Verfahren unterziehen ließ. Nach eingehender psychologischer Prüfung wurde der 41-Jährige schließlich als Opfer eingestuft und bekam 5000 Euro plus 30 Therapiestunden zugesprochen.

Auch die Diözese Linz wurde eingeschaltet, um abzuklären, ob Pfarrer T. des Amtes enthoben werden muss. Die diözesane „Kommission gegen Missbrauch und Gewalt“ konnte allerdings ein Fehlverhalten des beschuldigten Geistlichen nicht zweifelsfrei nachweisen. „Herrn F. dürfte damals etwas zugefügt worden sein, ein direkter Zusammenhang zu Pfarrer T. war aber nicht schlüssig zuordenbar“, sagt Kommissionsvorsitzender Josef Gruber. Er schließt nicht aus, dass möglicherweise eine Verwechslung in der Person des Täters vorliegt: „Vielleicht hat ihm ein anderer Priester etwas getan?“

Unchristlich

Pfarrer T. sieht sich nun selbst als Opfer. Die Vorwürfe sollen ihm so zugesetzt haben, dass er psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen muss. Er reichte gegen F. eine Unterlassungsklage im Streitwert von 120.000 Euro ein. T. verlangt unter anderem einen öffentlichen Widerruf und eine Entschädigung für seine Therapiekosten. Der Prozess soll am 10. September im Landesgericht Steyr stattfinden.

„Der Mann will mich fertigmachen“, mutmaßte F., der jedoch weiter bei seinen Vorwürfen bleibe will, in einem ORF-Interview: „Ich finde das eigentlich komisch, dass ein Täter sein Opfer klagt.“ Sein Anwalt Stefan Nenning wundert sich im KURIER-Gespräch vor allem über die Streitwerthöhe: „Die ist exorbitant und existenzbedrohend.“ Üblicherweise werde so etwas mit höchstens 10.000 Euro bewertet. Nenning vermutet, dass T. seinen Mandanten abschrecken wollte, um sich ein inhaltliches Verfahren zu ersparen.

Als „unchristlich hoch“, kritisiert auch Herwig Hösele von der Klasnic-Kommission die Klagssumme: „Frau Klasnic wird deshalb auch mit den kirchlichen Oberen in Oberösterreich sprechen.“ Generalvikar Severin Lederhilger bestreitet allerdings jegliche Mitverantwortung der Diözese Linz: „Die Höhe des Streitwerts war nie Gegenstand von Gesprächen.“

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