Pensionist wegen Kinderpornos vor Gericht

Der Angeklagte vor Gericht
68-jähriger soll zudem Gerichtsakten von früheren Verhandlung unerlaubt veröffentlicht haben.

Einem 68-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden ist wegen Kinderpornos am Dienstag im Landesgericht Wels der Prozess gemacht worden. Der Mann hatte vor mehr als 15 Jahren schon einmal wegen eines Kinderschänder-Ringes mit dem Gericht zu tun. In der nunmehrigen Anklage wird ihm auch die unerlaubte Veröffentlichung von Akten aus der damaligen Verhandlung im Internet vorgeworfen.

Der Beschuldigte sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Im Zuge einer Hausdurchsuchung vor zwei Jahren wurden bei dem Mann vier Computer beschlagnahmt, auf denen laut Staatsanwaltschaft über 2.000 einschlägige Bilder und mehr als 100 Videos gespeichert waren. Ein weiterer Anklagepunkt ist die Veröffentlichung von Zeugenaussagen und Nacktfotos minderjähriger Opfer aus dem früheren Prozess, der damals teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Auch bei der aktuellen Verhandlung war die Öffentlichkeit nach dem Vortrag der Anklage und der Antwort der Verteidigung nicht mehr zugelassen. Der 68-Jährige, dem drei Jahre Gefängnis drohen, erklärte sich zuvor "nicht schuldig". Nicht alle sichergestellten Datenträger seien aus seinem Besitz. Zum Teil könne er gar nicht die Fotos heruntergeladen haben, weil er zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis gesessen sei oder keinen Internetanschluss gehabt habe. Zudem redete er sich darauf aus, dass die Bilder ohnehin teilweise verfremdet gewesen seien. Er habe viele heruntergeladen, sie jedoch gelöscht als er deren brisanten Inhalt gesehen habe. Sie wären deshalb höchstens im Ordner der gelöschten Dateien zu finden gewesen. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Aktenbestandteile aus der nicht öffentlichen Verhandlung verantwortete sich der Beschuldigte damit, nicht gewusst zu haben, dass dies verboten sei.

Ein Urteil war am Dienstag nicht mehr zu erwarten. Der Einzelrichter will noch einen vom Angeklagten nominierten Entlastungszeugen befragen und ein Sachverständigengutachten erörtern.

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