Partnerin mit Hundeleine erdrosselt: Mordprozess in Linz
Ein 35-Jähriger, der im Mai seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Traun erdrosselt und ihren Hund erstochen haben soll, ist am Freitag wegen Mordes im Landesgericht Linz der Prozess gemacht worden. Der Angeklagte zeigte sich reumütig. Die Verteidigung plädierte auf Tötung im Affekt, worauf eine Gefängnisstrafe zwischen fünf und zehn Jahren steht.
Der Angeklagte hatte schon in seiner ersten Einvernahme bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt, bei dem er auch vor Gericht blieb. Nach einer durchzechten Mainacht und einem heftigen Streit hatte er gegen sechs Uhr seine Lebensgefährtin erst mit einem Hundehalsband bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und danach bis zum Tod mit einer Hundeleine erdrosselt, bestätigte er die Anklageschrift.
Hund erstochen
Danach sei er erschöpft neben der Toten – Kopf an Kopf – am Boden eingeschlafen. Als er gegen Mittag aufwachte, trug er den Leichnam ins Bett, erstach den Hund der Lebensgefährtin und flüchtete mit dem Zug nach Prag, schilderte er detailliert die Tat. Erst dann habe er realisiert, was er getan habe. Er telefonierte vom Handy mit Verwandten, verschickte SMS und postete auf Facebook, dass er „ein Mörder“ sei „ein schlechter Mensch“, erklärte er den Geschworenen.
Stellte sich Polizei
In Prag habe er versucht, sich das Leben zu nehmen, doch es fehlte ihm offenbar der Mut. Knapp eine Woche nach seiner Tat stellte er sich dann in der österreichischen Botschaft der Polizei. Dass er mittlerweile mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, „habe ich mir gedacht“. Es war nicht das erste Mal, dass der Mann gegenüber seiner Freundin handgreiflich geworden war. Erst im Jänner 2004 hatte er ihr das Nasenbein gebrochen und wurde zu vier Monaten bedingt verurteilt.
Drogen und Alkohol
Dies war bereits seine fünft Vorstrafe, wie die Vorsitzende Richterin Petra Oberhuber den Akten entnahm. „Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum, ein hohes Aggressionspotenzial und ein impulsiver Charakter“, diese Mischung führte für Staatsanwalt Reinhard Steiner letztendlich zu dem Mord. Keineswegs habe der gelernte Schlosser aus einer „allgemein heftigen Gemütsbewegung“ heraus sein Opfer erdrosselt, wie dies jedoch Verteidiger Andreas Mauhart meinte. Die seit Jahren konfliktträchtige Beziehung und der Streit in jener Nacht hätten seinen Mandanten so wütend gemacht, dass er im Affekt gehandelt habe.
Nach den Eröffnungsplädoyers und der Aussage des Angeklagten waren am Freitag vor Gericht die Zeugen und die Sachverständigen am Wort. Der Bruder des Opfers, der auch die Tote gefunden hatte, schilderte, wie er von dem Kapitalverbrechen erfahren hatte. So habe er in der Früh eine SMS erhalten: „Ich hab deine Schwester ermordet, ich bin ein schlechter Mensch“, gab der Zeuge den Inhalt wieder. „Erzähl keinen Scheiß“, antwortete er noch drauf. Gemeinsam mit seiner Nichte entdeckte er jedoch Stunden später den Leichnam seiner Schwester in deren Wohnung in Traun.
3,2 Promille
Gerichtsmediziner Johann Haberl hatte die Frage zu klären, ob der Angeklagte im Vollrausch getötet habe. Trotz der errechneten rund 3,2 Promille Blutalkohol sei er als ein alkoholgewöhnter Mensch zur Tatzeit wohl nur „mäßig beeinträchtigt gewesen“, wie auch der Beschuldigte schon Haberl gegenüber gesagt hatte.
Psychiaterin Adelheid Kastner kam in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der mutmaßliche Mörder zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Dafür spreche der von ihm „chronologisch sinnvoll dargestellte Ablauf des Hergangs “. Auch finde sich „nirgends in seiner Schilderung eine tief greifende Bewusstseinsstörung“.
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