Meist lädt Monika Ring, selbsternannte "Orgasmuspäpstin, in "den Heiligen Raum der Sexualität", der Bildungsdirektion OÖ hat dieser Raum nicht so gut gefallen. Auch die Aufrufe zur selbstbewussten Nacktheit fielen nicht auf Gegenliebe. Deshalb wurde die Niederösterreicherin Ring als Volksschullehrerin in OÖ entlassen.
Jetzt hat Ring die Bildungsdirektion in einen anderen Raum geladen, in Raum 522 am Landesgericht Linz. Denn nach der von ihr bekämpften Entlassung sind alle Vergleichsgespräche Ende des Vorjahres gescheitert.
Jetzt geht es vor Gericht zur Sache. Denn sie will sich weder ein Berufsverbot - nach Ansicht der Bildungsdirektion soll sie nie wieder in OÖ als Lehrerin arbeiten - noch einen Maulkorb auferlegen lassen.
"Frau Ring ist verhandlungs- und vergleichsbereit", sagt ihr neuer Anwalt Marcus Hohenecker. Zu ihm ist sie gewechselt, „weil mich die Intuition nach Wien gebracht hat“. Verwundert zeigte sich auch die Richterin, dass sie Schriftsätze von zwei Anwälten erhalten hat.
Zu große Differenzen
Der Anwalt des Landes bestätigt, dass auch das Land zu einem Vergleich bereit ist, betont aber: "Die Differenzen waren bisher zu groß."
Dann nimmt Ring in der Mitte Platz. Sie bezeichnet sich als Coach und Mentorin. Von 2016 bis 2023 hat sie an der Volksschule Grein Förderstunden für Migrationskinder gegeben, Bewegung und Sport sowie Nebenfächer unterrichtet.
Die ausgebildete Religions- und Volksschullehrerin hat von 2016 bis 2018 einen Kurs als Energetikerin absolviert. „Ich bin als Coach tätig, meine Expertise ist die Sexualberatung für ein wunderbares Liebesleben“, sagt sie vor Gericht.
Der Richterin geht es aber nicht darum, was Ring jetzt macht, sondern, was sie während ihrer Zeit als Lehrerin nebenbei gemacht hat. Also um die „Energetikerin“, die laut Ring „Hände auflegt, Energie lenkt und Blockaden löst. Das kann ich.“
Dann kommt die Sprache auf die Seminare und Workshops. In Social-Media-Kanälen habe sie „spaßhalber versucht, Menschen unverbindlich und freiwillig Tipps zu geben“, auch und vor allem für sexuelle Belange: „Ich habe bis zur Entlassung kein Geld bekommen.“ Auch als Energetikerin habe es nicht „die Resonanz gegeben, die ich mir erhofft habe“.
Der damalige Direktor habe ihr - mehrmals - aufgetragen, ihren privaten Account auf Instagram und Tiktok zu löschen. Mit zwei Wörtern. „Löschen, Orgasmuspäpstin.“
Ring betont: Das sei ihr privater Bereich, der mit der Schule nichts zu tun gehabt hätte. Deshalb habe sie den Account nicht gelöscht: „Das hatte mit meiner Volksschultätigkeit nichts zu tun.“
Volksschulkinder dürften sich auf diesen Kanälen gar nicht aufhalten. "Wenn Kinder dort sind, wurde die Aufsichtspflicht von den Eltern extremst vernachlässigt." Dann wird sie emotional: "Meine Expertise ist wunderbar und toll. Ich würde mir wünschen, dass das in der Oberstufe auch unterrichtet wird."
"Keine pornografischen Inhalte"
Pornografische Inhalte zeige sie nicht, sie adressiere darüber hinaus ausschließlich "heterosexuelle Paare. 40 bis 65-jährige Menschen sind meine Zielgruppe."
Die Richterin fragt nach: "Ist Tiktok da die richtige Plattform?“ Ring: "Wer schaut, weiß ich nicht." Aber ich bekomme auf Tiktok Anfragen von älteren Männern und Frauen, hält sie entgegen.
Was darf eine Volksschullehrerin?
Konkret geht es darum, ob die Herzensmeditation „Lass dich von mir berühren“, die um 49 Euro unter dem privaten Account als „Orgasmuspäpstin“ beworben wurde, als nicht gemeldete Nebentätigkeit zu werten sei.
Ring sagt jedenfalls, dass es niemand gebucht habe, als sie als Lehrerin tätig war. Ins Rollen ist die Sache durch den Vater einer Schülerin gekommen, der sich an dem Account der Lehrerin gestoßen hatte und das dem Bildungsdirektor gemeldet hatte. Das bestätigt auch die Personalchefin der Bildungsdirektion.
Danach habe man selbst recherchiert und festgestellt: Rings Verhalten in den Sozialen Medien habe "den Vorstellungen der Dienstbehörde nicht entsprochen" und sei auch nicht "standesgemäß" für eine Lehrerin.
"Profil privat stellen"
Sie habe Ring darauf hingewiesen, dass "es g´scheit wäre, die Profile privat zu stellen". Was ein standesgemäßes Verhalten für Lehrerinnen sei, sei nirgends schriftlich definiert. Alleine der Titel "Orgasmuspäpstin" in Zusammenhang mit ihrem Klarnamen sowie der Hashtag "multiple Orgasmen" und Videobotschaften über "Probleme beim Sexleben" in Kombination mit der in der Bildungsdirektion nicht aufgeschlagenen Meldung der Nebenbeschäftigung sowie missachtete Weisungen seinen durch den massiven Vertrauensverlust ausreichend Entlassungsgründe gewesen, sagt die Personalchefin.
Was die Richterin nicht nachvollziehen konnte: "Wo ist das zerrüttete Vertrauen, wenn sie noch über ein Monat bei einer einvernehmlichen Trennung weiterbeschäftigt gewesen wäre?
Darf eine Lehrerin in der Öffentlichkeit über Sex reden? Auch diese Frage tauchte im Prozess auf. "Es braucht Menschen wie mich, die authentisch und offen sind im Schulwesen, die über Sex reden, ohne rot zu werden", plädierte Ring vor der Richterin.
Wurde das von der Personalchefin, wie behauptet, verboten? "Nein", versicherte diese auf Frage der Richterin energisch. Die Orgasmuspäpstin schüttelte den Kopf.
Die Verhandlung wurde auf den 8. Mai zur Einvernahme weiterer Zeugen - etwa den früheren Direktor der entlassenen Lehrerin - vertagt. Bis dahin sei auch Zeit, sich außergerichtlich zu einigen, merkte die Richterin abschließend an.
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