Derzeit baut die Energetikerin, die sich selbst als "Orgasmus-Päpstin" bezeichnet, weiter ihre Homepage auf, bietet dort unter anderem Liebescharakter- und Sexchecks zu je 149 Euro sowie Beratungen, Vortragstätigkeiten sowie das selbst kreierte Parfüm "Aphrodisiakum" und andere "betörende, sinnliche" Produkte an: "Sexualität ist noch immer ein Tabu-Thema, da brauchen manche Männer und Frauen Hilfe.“
"Alle Sex-Tipps durchgelesen"
Der ehemalige Direktor jener Volksschule, an der Monika Ring beschäftigt war, sagt genau das. Er tue sich schwer, die Worte in den Mund zu nehmen. Die Richterin ermuntert ihn, frei zu sprechen: "Es sind jetzt keine Kinder anwesend.“
Am jenem 6. 12. 2023, als die Lawine ins Rollen kam, hätte ihn ein erboster Vater sehr emotional angerufen - "wer das war, konnte ich nicht verifizieren“: Der Mann habe berichtet, dass seine ältere Tochter der jüngeren Schwester auf dem Handy gezeigt habe, was Frau Ring in ihrer Freizeit mache. Dann sind auch Viertklässler in der Direktion gestanden und haben gesagt: "Wir haben uns alle Sex-Tipps durchgelesen.“
Auch zu Hause hätten die Kinder ihre Eltern gefragt, was denn ein Orgasmus sei, in Anlehnung an die Orgasmus-Päpstin. Er selbst habe dann Frau Ring, sofort eine Weisung erteilt, "dass alles so sein soll, dass Kinder darauf keinen Zugriff haben.“ Alles andere habe er dann direkt an die Bildungsdirektion weitergeleitet, von dort habe er dann nichts mehr gehört.
Bis dato kein Dienstzeugnis
Die Bildungsdirektion des Landes OÖ als Beklagte weigert sich bis dato, den Personalakt herauszurücken. "Dort müssten ja die Beschwerden und die Meldung der Nebenbeschäftigung notiert sein. Das wäre relevant. Es ist völlig unverständlich, warum dieser Akt nicht vorgelegt wird“, argumentiert der Anwalt von Monika Ring.
Die gegnerische Seite: "Ich weiß nicht, ob es dieses Inhaltsverzeichnis zum Personalakt gibt.“ Die Richterin: "Das wird sich wohl herausfinden lassen.“
Vor dem Prozess moniert Martina Ring außerdem: "Ich habe noch immer kein Dienstzeugnis seitens der Bildungsdirektion erhalten. Das ist rechtswidrig.“
Als nächster Zeuge nimmt der Leiter der Bildungsregion Mühlviertel im Saal Platz. Er ist für alle Schulen im Mühlviertel zuständig. "Es geht nicht mit der Tätigkeit einer Lehrerin konform, wenn solche Inhalte wie jene von Frau Ring öffentlich sichtbar sind“, erklärt der Beamte.
"Was steht im Lehrplan?"
Was ein altersadäquater Umgang mit Sexualität sei, sei mit der Sexualpädagogik laut Lehrplan geregelt. Zwischenfrage der Richterin: "Was ist laut Sexualpädagogik im Lehrplan altersadäquat?“ Der Leiter der Bildungsregion Mühlviertel: "Das kann ich nicht sagen.“
Es gebe aber diese grundsätzliche Haltung, dass das Auftreten von Pädagoginnen und Pädagogen in der Öffentlichkeit das Ansehen des Berufs nicht schmälern dürfe. Dieses Ansehen sei in Bezug auf Frau Ring gefährdet oder zumindest diskussionswürdig gewesen, deswegen seien auch gesamt drei Weisungen erteilt worden. Auf alle drei habe die Ex-Lehrerin nicht reagiert.
Eine wichtige Zeugin fehlte, auf deren Vorladung die Bildungsdirektion bestand. Die Verhandlung geht also im August weiter.