Haftstrafe für Corona-Maßnahmengegner
Ein 38-Jähriger, der sich wegen Corona-Maßnahmen, die er für verfassungswidrig hielt, und gröberen Konflikten mit Polizei und Behörden am Mittwoch vor dem Landesgericht Linz verantworten musste, wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt auf drei Jahre, verurteilt.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Freigesprochen wurde er im Zweifel von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Der Oberösterreicher hatte laut dem Richter ein „hatschertes“ Geständnis abgelegt, dies wertete das Schöffengericht als milderndes, teils reumütiges Geständnis, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Vergehen. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Zwei Monate U-Haft werden dem Beschuldigten auf das Urteil angerechnet.
Verleumdung und falsche Zeugenaussage
Der Angeklagte habe „mit seiner Kritik an staatlichen Maßnahmen das, was in einer Demokratie zulässig ist, bei weitem überschritten“, schickte der Staatsanwalt voraus. Begonnen habe alles im Februar 2021 nach einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Rohrbach. Der Angeklagte habe auf einer Polizeiinspektion Beamte provoziert und später als Zeuge ausgesagt, dass er von einem Polizisten verletzt, sein Handy zerstört und sein Hemd zerrissen worden sei. Das entspreche der Verleumdung und falscher Zeugenaussage.
Von Mai bis Juli 2021 sei der Angeklagte immer wieder in gröbere Konflikte mit der Polizei und Behörden verwickelt gewesen. Im Wesentlichen habe er Beamte bedroht. Der 38-Jährige forderte laut Anklage die Beamten auf, ihre aus seiner Sicht gesetzwidrigen Handlungen einzustellen. Er drohte demnach den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft und auch einem Richter des Landesverwaltungsgerichts an, ihre persönlichen Daten zu veröffentlichen und schickte ihnen Haftungserklärungen, wonach sie für ihre Amtshandlungen persönlich haften würden.
Unterschrift während des Verfahrens
Dazu habe er Videos und auch Dokumente mit Namen der Beamten auf sozialen Netzwerken veröffentlicht, auch habe er in den Videos andere aufgefordert, es ihm gleichzutun, Behördenvertreter anzuprangern, ihre Daten zu veröffentlichen und ihnen private Haftungserklärungen zu schicken. Die Fülle des Tatzeitraums und „die Vehemenz der Angriffe zeigt, dass die Handlungen überlegt waren und der Angeklagte darauf abzielte, es drauf ankommen zu lassen“, sagte der Staatsanwalt.
Das Land Oberösterreich schloss sich als Privatbeteiligter dem Verfahren mit einem Unterlassungsbegehren an, in Zukunft solche Handlungen zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung unterschrieb der Angeklagte noch während des Verfahrens.
Verteidiger Werner Tomanek bezeichnete die Sachen als „deppad“ und zeigte sich verwundert, dass sein Mandant es damit schaffte „in drei Monaten die geballte Staatsgewalt in Linz und Urfahr-Umgebung gegen sich aufzubringen“. In Wien habe er schon ganz andere Drohungen erhalten, als der Angeklagte gegenüber den Behörden ausgesprochen habe, aber „wenn wir so empfindlich sind ...“. Der Anwalt verwies auf das intakte Umfeld des Angeklagten und sagte: „Er hat das geschafft, er will das nicht wieder“ in Bezug auf die U-Haft.
"Kampf, der von Wut bestimmt war"
Der Angeklagte, gegen den derzeit auch Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz laufen, bekannte sich teilweise schuldig, er legte ein Tatsachengeständnis ab. Auf die Frage des Richters, ob sich das ausgezahlt hätte, meinte er: „Nein, absolut nicht, ganz im Gegenteil.“ Der Richter klärte mit dem Angeklagten die Funktionen und Abläufe im Rechtsstaat. „Der Fehler war, dass ich in einen Kampf gegangen bin, der von Wut bestimmt war“, sagte der Mann. In einer Woche habe er 18 Rsa-Briefe erhalten, er sei verzweifelt gewesen, habe sich bedroht gefühlt. Das Musterformular für die persönlichen Haftungserklärungen habe er von einem Bekannten übernommen.
„Ich werde aus dem Ganzen die Lehre ziehen, mein Leben anders auszurichten“, sagte der Angeklagte. Bei dem Richter des Landesverwaltungsgerichts sowie einem Juristen der Bezirkshauptmannschaft, die er bedroht hatte und deren Namen er im Internet veröffentlicht hatte, entschuldigte sich der Angeklagte „aufrichtig“ und gelobte, dass so etwas „nicht mehr vorkommen“ werde. Beide nahmen die Entschuldigung an.
Der Verwaltungsrichter bezeichnete es als „unschön“, seinen Namen im Internet verbreitet zu wissen, vor allem da in dem Video, das im Gericht vorgespielt wurde, eine Nähe zum Nationalsozialismus hergestellt worden sei. Im Video beklagte der Beschuldigte, dass er nicht zu einem Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ins Haus gelassen wurde, weil er keine Maske trage. Er bezeichnete in dem Video eine Corona-Maßnahme als „Wiederbetätigung, weil im dritten Reich gab es für Juden auch eine Ausgangssperre“, wobei der Name des Richters und das Wort „Wiederbetätigung“ in einer zweiten Version des Videos herausgelöscht wurden.
Der Staatsanwalt ersuchte um eine Verurteilung im gesamten Ausmaß der Anklage, der Verteidiger bat, bei der Strafe das Augenmaß zu behalten.
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