Kellermayr-Prozess: Experte für Gesetzesänderung bei Drohungen

Kellermayr-Prozess: Experte für Gesetzesänderung bei Drohungen
Das Urteil im Kellermayr-Prozess sorgt für Diskussionen. Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte an der JKU Linz, plädiert für eine Neuregelung bei Drohungen im Internet.

Das Urteil im Kellermayr-Prozess, das am Mittwoch in Wels gefällt wurde, sorgt für viele Diskussionen. 

Wie berichtet war ein 61-jähriger Deutscher vom Vorwurf der gefährlichen Drohung, die einen Suizid zur Folge gehabt hätte, freigesprochen worden.

Experte zu Kellermayr-Prozess: Urteil nicht überraschend

Der dreiköpfige Schöffensenat, bestehend aus der Richterin sowie einer Frau und einem Mann, hat weder eine Vorhersehbarkeit noch eine Kausalität der Drohungen des Mannes - er hatte Kellermayr angekündigt, sie vor ein "Volkstribunal" zu bringen - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen können. 

Für Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz, kam das Urteil nicht überraschend. "Die Drohung muss ein wesentliches Puzzle und im kausalen Zusammenhang mit dem Suizid sein", bekräftigt er die Urteilsbegründung der Richterin, die genau darin ihre Zweifel gesehen hat.

Prof. Alois Birklbauer JKU

Strafrechtsexperte Alois Birklbauer JKU Linz

Wobei Birklbauer überzeugt ist: "Hätte der Angeklagte die Drohungen aus Österreich abgeschickt, wäre der Mann wegen gefährlicher Drohung verurteilt worden." 

Nur gibt diese Möglichkeit das österreichische Strafrecht nicht her.

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