Kellermayr-Prozess: Angeklagter freigesprochen

Kellermayr-Prozess: Angeklagter freigesprochen
Staatsanwalt fordert Schuldspruch, Verteidigung sieht den Angeklagten entlastet: "Ein gerechtes Urteil ist auch, wenn der Applaus ausbleibt."

Nach weniger als zwei Stunden Beratung hat der Schöffensenat unter der Leitung der Richterin am Landesgericht Wels das Urteil gefällt. Der 61-jährige Deutsche wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung, die zu einem Suizid geführt hat, freigesprochen. 

In der Urteilsbegründung verweist die Richterin auf den Sonderfall: Eine gefährliche Drohung wäre in Deutschland zu verfolgen, durch den Suizid gibt es einen juristischen Hebel für eine Anklage in Österreich. 

Dabei sei die Frage zu klären gewesen: "War es für Angeklagten vorhersehbar, dass Frau Kellermayr einen Suizidentschluss fasst?", sagt die Richterin - und ist der Überzeugung, dass das bei einer psychisch gesunden Frau nicht der Fall sei. 

Für das Gericht ist sicher, dass der Angeklagte bei den ersten Drohungen bis Ende März keine Kenntnis von den Morddrohungen des "Claas" gegen Kellermayr gewusst hat: "Wir können nicht nachvollziehen, ob er über Medien von den Morddrohungen auch über Medien bis Ende März Kenntnis erlangt hat."

"Kellermayr war wehrhaft gegenüber dem Angeklagten"

Frau Kellermayr habe sich ihm gegenüber auch wehrhaft gezeigt, eine Angst vor ihm sei nicht erkennbar gewesen.

Bleibe der Tweet vom 24. Juli als Anklagepunkt. Seither wisse der Angeklagte eindeutig, dass es Morddrohungen gegeben hat - deshalb wäre eine Verurteilung theoretisch möglich.

Allerdings nur, wenn die Drohung einen kausalen Zusammenhang mit dem Entschluss Kellermayrs, Suizid zu begehen, hat. "Wir haben die Mitkausalität verneint. Wir können nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die Nachrichten vom 24. Juli zum Suizidentschluss von Frau Kellermayr geführt haben." Nicht einmal zu einem geringen Teil. 

Bedrohungsbild steigerte sich

Das begründet die Richterin damit, dass sich das Bedrohungsbild für Kellermayr zwar durch neuerliche Morddrohungen und das Bekanntwerden der Vorstrafen des Angeklagten verschärft habe, aus Sprachnachrichten gehe jedoch für das Gericht hervor, dass die Stimmung Kellermayrs nach den neuerlichen Schreiben des Angeklagten "für den Senat den Eindruck erweckt haben, dass die Drohung bei ihr keine Besorgnis ausgelöst hat".

Generalabrechnung mit Abschiedsbrief

Und dass der Angeklagte im Abschiedsbrief erwähnt wurde? "Das war eine Generalabrechnung.“ Aber die Frage stelle sich, ob alles auf dem Boden von Tatsachen stehe. Die nicht erfüllten Hilfsansuchen etwa würden nicht zutreffend sein und auch im Brief angeführt werden. 

Sie wusste, dass ihr jemand helfen wollte und hat es trotzdem kritisch in den Brief hineingenommen, befindet die Richterin: "Wir haben deshalb auch Zweifel, dass der Angeklagte deshalb drinnen steht, weil er zum Suizid beigetragen hat." Für den Senat ist klar: "Uns fehlen die Vorhersehbarkeit für den Angeklagten und ein Nachweis der Kausalität für den Suizidentschluss."

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.  

Kellermayr-Prozess: Angeklagter freigesprochen

Lisa-Maria Kellermayr (22.10.1985-29.7.2022)

Das hat auch der Gutachter Peter Hofmann in seiner zweieinhalbstündigen Befragung bestätigt. "Die Drohungen haben eine große Wahrscheinlichkeit, dass sie einen großen Beitrag für den Suizid hatten", sagte Hofmann. Unter anderem auch deshalb, weil sich die Kommunikation der Ärztin mit dem Angeklagten über eine lange Zeit hindurch gezogen habe. 

Dadurch - und durch die Ankündigung eines Volkstribunals - sei auch die große Angst Kellermayrs entstanden, führte der Gutachter aus, der auch den psychischen Gesundheitszustand der Ärztin näher beleuchtet hat. 

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Die Anwälte im Gespräch mit dem Angeklagten vor Prozessbeginn

Zuvor hat nach Abschluss des Beweisverfahrens und nach den Plädoyers der Angeklagte überraschend doch noch das Wort ergriffen: "Ich schließe mich uneingeschränkt den Ausführungen meiner Verteidiger an und möchte persönlich etwas sagen." 

Schlusswort des Angeklagten: "Ehrliches Bedauern"

Dann drückt er sein "ehrliches Bedauern, was den Tod der Frau Kellermayr betrifft" aus: "Mich hat der Tod damals erschüttert, aber ich hatte nicht den Horizont, dass das auf mich zurückzuführen sei."

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Der Angeklagte vor Gericht

Für ihn ist klar: "Der gesunde Menschenverstand lässt nicht zu, abzuleiten, dass Frau Kellermayr sich nur ansatzweise wegen meiner E-Mails das Leben genommen hat." 

"Habe in Ohnmacht versucht, dagegen zu halten"

Zum Begriff Volkstribunal führt der Angeklagte aus: "Ich habe mit einer Akademikerin kommuniziert, ich war in meiner eigenen Angst gefangen, ich war wegen Corona in Psychotherapie. Ich habe gegen diese Bestrebung in meiner Ohnmacht versucht, etwas gegen die repressiven Maßnahmen dagegenzuhalten."

Seine einzige Möglichkeit habe er darin gesehen, Leute anzuschreiben, die sich dafür positioniert haben: "Es war meine Überzeugung, dass es nicht redlich war, was zu Impfungen gesagt wurde. Ich habe meine Ohnmacht mit Aktivismus kompensieren müssen."

Angeklagter hatte 55 Schlaganfälle

Sein Blutdruck sei in der Zeit nachweislich gestiegen er habe im Vorjahr 55 Schlaganfälle gehabt - ausgelöst durch diesen Belastungsstress: "Ich will mich nicht als Opfer gerieren, aber ich will es gesagt haben."

Dann schildert er die Hausdurchsuchung am 5.8.2022: "Es hat einen Knall gemacht, meine Türe wurde eingeschlagen, sechs Beamte waren im Haus und haben alles mitgenommen." Und er schildert, dass wegen der Medienberichte kein Anwalt zu finden gewesen sei. 

Anwälte stoppen Schlussworte

Er habe kurz vor dem Tod Kellermayrs am 26. Juli lediglich differenziert dargestellt, "dass ich nichts mit den Todesdrohungen zu tun hatte. Nochmal, es war nicht mein Ansinnen, die Frau Dr. Kellermayr zu diskreditieren. Wir haben gesehen, dass wir eine tragische Figur vor uns haben, die massive Probleme mit ihrem Leben hatte. Der Realitätsbezug war nicht ihre Sache." 

Da greift die Anwältin ein: "Sie brauchen nichts mehr zu sagen, was wir schon im Akt haben." Der Angeklagte schaut auf und beendet seine Wortmeldung abrupt. 

Zuvor waren Staatsanwalt und Verteidiger ein letztes Mal am Wort. Für die Staatsanwaltschaft Wels hat das Beweisverfahren ergeben, dass der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt ist, deshalb wird ein Schuldspruch beantragt. „Wir haben von der monatelangen Angst der Frau Kellermayr gehört“, sagt der Staatsanwalt, der Verlust der Ordination wäre auch der Verlust ihrer Hochsicherheitszone, ihres „Fort Knox“ gewesen. 

"Angst wurde lebensnah und eindrücklich geschildert"

Die Zeugen hätten lebensnah und eindrücklich geschildert, dass der Angeklagte mit seinen Mails, „wir beobachten sie“, Kellermayrs Angst befeuert habe: Die Angst, ausgelöst durch die Drohung, hat eine Mit-Kausalität für den Suizid“, sagt der Staatsanwalt, und darum gehe es, das habe auch das Gutachten von Peter Hofmann gezeigt. 

Der zweite Ankläger fährt fort: „Die Drohungen habe Kellermayr zusätzlich beeinträchtigt. Am 24. Juli, also unmittelbar vor ihrem Tod, hat sich Kellermayr mit den Drohungen des Angeklagten beschäftigt“, sieht der Staatsanwalt einen Beweis für die Mitschuld des Angeklagten am Tod der Ärztin.

"Er hat sicher alles mitverfolgt"

Der Angeklagte habe Bescheid gewusst über ihren Zustand – alleine durch die breite Berichterstattung über diesen Fall, „er hat das sicherlich mitverfolgt“, wirft ihm der Staatsanwalt vor. Der Angeklagte und die Verteidiger schütteln den Kopf, der Deutsche macht eine abfällige Handbewegung. 

"Angeklagter hatte Angst vor Impfung"

Dann das Plädoyer von Verteidiger Martin Feigl, der mit den Ausführungen beginnt. „Der Ausnahmezustand war damals Normalität.“ Sein Mandant sei auf das „aggressive Auftreten der Frau Kellermayr aufmerksam geworden. Der Angeklagte habe große Angst vor der Impfung gehabt: „Bei ihm erzeugte dieses Auftreten ein Unbehagen.“

Dann wird die Staatsanwaltschaft kritisiert, die aktenwidrig angebe, dass der Angeklagte bis zum Schluss Kontakt gehabt habe.

Kellermayr habe den Angeklagten als „geistig armselig“ bezeichnet. „Kann der Angeklagte daraus schließen, dass sie vor ihm Angst hat?“, fragt der Anwalt.

"Hat nichts mit Todesdrohung von Claas zu tun"

Feigl verweist auch darauf, dass die Kommunikation zwischen Kellermayr und dem Angeklagte am 30.3. geendet habe. Auf den „letzten Tweet“ von Kellermayr Ende Juni und später habe dieser nur klargestellt, dass er nichts mit den Todesdrohungen des „Claas“ zu tun habe.

Und für Feigl ist eines auch klar: „So viele haben mit ihr Kontakt gehabt, niemand hat ihre Suizidalität erkannt, wie hätte das ein Laie wie mein Mandant erkennen sollen?“

"Hauptgründe für Suizid waren andere"

Im Gutachten sieht er im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft lediglich eine „Möglichkeit einer Kausalität“, die Hauptgründe seien andere gewesen, ist er überzeugt. Eine Kommunikation im März wäre eine uferlose Zuordnung für die Verantwortung für den Suizid, legt sich Feigl fest. 

"Eine Anklage gegen alle"

Auch auf den Abschiedsbrief geht er ein: „Das ist eine Anklage gegen alle.“ Die Vorwürfe gegen die Ärztekammer, gegen die Polizei seien längst widerlegt. 

Dann führt Sonja Fasthuber fort. „Das Verfahren hat mit einer Tragödie begonnen“, wendet sie sich an das Gericht. „Sie entscheiden, wie unser Rechtsstaat mit Schuld oder Unschuld umgeht.“ Der Angeklagte habe nicht erkennen können, dass Kellermayr vulnerabel gewesen sei. 

"Volkstribunal ist ein unpassendes Wort"

Zur gefährlichen Drohung räumt sie ein: „Das Wort Volkstribunal ist unpassend, ja, aber es war als Gericht gemeint, das hat Kellermayr auch so gedeutet.“ Der Angeklagte habe staatliche Behörden gemeint, Kellermayr habe daraus einen „Lynchmob“ gemacht, weil sie oft nicht die Wahrheit gesagt habe. 

Fasthuber spitzt ihr Plädoyer auf Unwahrheiten Kellermayrs zu. „Die Mails des Angeklagten haben bei Kellermayr keine Besorgnis ausgelöst“, sei bewiesen. Und er hätte nicht damit rechnen müssen, dass das zu einem Suizid führt. 

"Gerechtes Urteil, wenn Applaus ausbleibt"

Und sie schließt ihr Plädoyer mit einem Appell an das Gericht: „Wir haben es mit einem Menschen zu tun, der im Nachgang einer Tragödie vor Gericht gelandet ist. Ein Mann, der seine Sorgen in Corona geäußert hatte. Nicht jede Tragödie ist ein Verbrechen, nicht jedes Opfer hat einen Täter. Ein gerechtes Urteil ist auch daran zu erkennen, wenn der Applaus ausbleibt.“

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. 

Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133).

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Anwältin Sonja Fasthuber

Für die Anwältin des Angeklagten, Sonja Fasthuber, war vor Prozessbeginn klar, dass sie auf "unschuldig" plädieren wird. Sie sagte vor Prozessbeginn auch: "Nach der Aussage des Sachverständigen ist klar, dass der Suizid auch ohne diese Mails stattgefunden hätte." Darüber hinaus sei für ihn nicht erkennbar gewesen, in welchem Zustand sich die Ärztin befunden habe. "Und sie hat selbst auch gerne mit ihm kommuniziert", sagt Fasthuber.

Am vierten und letzten Prozesstag sind keine Zeugen mehr geladen. Und ein Platz auf der Seite der Anklage bleibt frei: Der Vater von Lisa-Maria Kellermayr hat es für heute vorgezogen, dem Prozess nicht beizuwohnen. Vor Beginn des Prozesses hat er sich von den Prozessbeobachtern und Medienvertretern verabschiedet. Apropos Medien: Das Interesse ist ähnlich groß wie am ersten Prozesstag. 

Zu Beginn werden Details aus dem Akt diskutiert und beraten, ein Teil wird verlesen, auch Videos sollen wieder gezeigt werden, um ein abschließendes Bild zu erhalten. 

Dir Richterin steigt mit dem „letzten Tweet“ Kellermayrs ein, die Schließung der Ordination ist Thema, sowie die Reaktionen darauf. Hier droht ihr der Angeklagte erneut mit dem Tribunal, Kellermayr reagiert und postet zu diesem Thema. Er antwortet: „Wir beobachten Sie und werden Sie vor ein Volkstribunal bringen.“

Gericht debattiert über Tweets und eMails

Darüber entspinnt sich eine Debatte, ob diese Mails in einem tatsächlichen Bezug zueinander stehen. Der Angeklagte habe sicherstellen wollen, dass Mitleser nicht seine Nachrichten mit jenen des „Claas“ verwechseln, der brutale Morddrohungen ausgestoßen hat.

Dann kommt ein Mail vom 26. Juli vom Angeklagten an eine andere Person, zur Sprache: „Sie stellt sich ja gerne als Opfer dar“, schreibt er darin.

Dass der Angeklagte inhaltlich seiner Meinung in Sachen Corona war, habe er nie bestritten, auch die Drohungen. Dass diese abwegig sei, sagte sogar seine deutsche Anwältin, seine eigene Meinung stehe ihm aber zu, sagt sie. 

Ein Video von „Am Schauplatz“ wird gezeigt. Kellermayr redet über die Drohungen. Aber sie sagt, „es regt mich nicht mehr so auf. Ich habe lernen müssen, dass Drohungen wie das Zähneputzen in der Früh sind, das gehört jetzt zum Leben dazu“. 

Dann kommt eine Diskussion aus einem Twitter-Space am 24. Juli, wenige Tage vor ihrem Tod, zur Sprache: „Die Sorge, wie es weitergehen kann, bleibt. Es steht in den Sternen, ob wir weiter tun können.“ 

"Patienten sind unversorgt"

Es sei alles in der Schwebe, die Sicherheitskosten von 10.000 Euro pro Monat werfe keine Ordination ab: „Das Fenster für Lösungen wird immer kleiner.“ Die Politik müsse Verantwortung für die Verzögerungen übernehmen. Die Hauptsorge sei, dass „unsere Patienten unversorgt“ seien. 

Sie lebe in einem kleinen Aufenthaltsraum in ihrer Praxis, in ihrer Wohnung fühlte sie sich nicht mehr sicher, erzählt sie in einem Podcast über die Einschränkungen in ihrem Leben. Ihr Engagement zu Beginn der Corona-Zeit bringt ihr viel Erfahrung mit dem noch unbekannten Virus. 

Kellermayrs Post über eine Demo vor dem Spital in Wels, dem von der Polizei widersprochen wird, löst massive Drohungen gegen die Ärztin aus: „Es war unfassbar, was da passiert ist.“ In diesem Zusammenhang kommt die erste Morddrohung eines „Claas“. 

Später steigt der jetzt Angeklagte mit seiner Volkstribunal-Drohung gegen Kellermayr ein. Über ihn wird heute ein Urteil gesprochen, die Suche nach diesem „Claas“ läuft. 

Dann verliest die Richterin auf Antrag der Verteidigung die seitenlangen Abschiedsbriefe Kellermayrs: "Das letzte, das ich sehe, ist der Attersee. Ich werde nie vor Nazis und Querdenkern buckeln. Bevor ich zu Tode gefoltert werde, sterbe ich lieber kurz und schmerzlos. Ich habe keinen Plan B, ich brauche keinen Plan B."

Das Beweisverfahren ist beendet, die Richterin und die beiden Schöffen, ein Mann und eine Frau, haben sich zu Beratungen zurückgezogen. Am Mittwoch, kurz nach 13 Uhr folgt das Urteil: Der Angeklagte wird vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen.

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