"Oberösterreich diskriminiert seine älteren Bürgermeister"

Sepp Buchner, Karl Buchberger, Josef Eidenberger: „Abstruses Gesetz“.
Landesgesetz verbietet Ortschefs, die Pension kriegen, hauptberuflich ihren Job auszuüben.

"Ortskaiser, das war man vielleicht früher. Heutzutage sollen Bürgermeister fast alles können – zumindest werden sie für alles verantwortlich gemacht", sagt Josef Eidenberger, seit 1. Juli Ex-Bürgermeister von Walding (SP).

Die Haftungsrisiken seien enorm (als Baubehörde ist der Ortschef persönlich bei Gericht belangbar), die Zahl der Klagen – beispielsweise wegen mangelhafter Schneeräumung oder schlecht gewarteter Wanderwege – nehme zu. "Die soziale Absicherung ist für unsere Berufsgruppe aber nur dürftig – es gibt keine Pflegefreistellung, kein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung, keine Abfertigung und seit 1998 auch keinen Pensionsanspruch mehr."

Für einen geschätzten Zeitaufwand von rund 70 bis 80 Wochenarbeitsstunden sei dieser Job auch nur mäßig bezahlt. "Man verdient etwa zwischen 25 und 50 Prozent weniger, als Manager vergleichbar großer Betriebe." Auch das Privatleben sei dem Amt völlig unterzuordnen. Daher werde es immer schwieriger, Kandidaten für diesen Posten zu finden.

Eidenberger fordert für die Berufsgruppe eine dringende Verbesserung der sozialen Absicherung. "Ich war 22 Jahre und drei Monate im Amt, musste – obwohl ich ab 1998 keinen Pensionsanspruch mehr hatte – noch bis August 2012 Pensionsbeiträge abliefern." Sein Bruttopensionsanspruch bis dahin beträgt 789,85 Euro. "Hätte ich nicht früher als Lehrer gearbeitet und nach der Karenzierung weiter Pensionsbeiträge eingezahlt, könnte ich mich schwer selbst durchbringen."

Klage

Sein Kollege Josef Buchner, 72, Ex-Bürgermeister von Steyregg, schlägt in die selbe Kerbe. Vor allem ältere Ortschefs würden in Oberösterreich krass diskriminiert. Ihn ärgert, dass Ortschefs, die einen Pensionsbezug aus einem anderen Beruf haben, einkommensmäßig offiziell in die nebenberufliche Ausübung ihres Amtes gedrängt werden. "Obwohl sie die Bürgermeister-Funktion hauptberuflich ausüben müssen."

Für andere Pensionisten gelte eine derartige Gesetzeslage nicht. Diese können regulär versteuert dazuverdienen, so viel sie wollen. "In meinem Fall waren es plötzlich 2000 Euro weniger Gehalt, die ich gekriegt hab, obwohl ich genauso viel wie vorher gearbeitet hat." Eine derartige Ungleichbehandlung sei sachlich nicht begründbar und gebe es in keinem anderen österreichischen Bundesland. Buchner: "Dass Oberösterreich ein Sonderfall ist, hängt eindeutig mit der Schwäche des Gemeindebundes zusammen."

Karl Buchberger (SP), seit Juli Ex-Bürgermeister von Luftenberg, hat deshalb eine Klage beim oö. Landesverwaltungsgerichtshof eingebracht. "Mit April 2011 bin ich als Schuldirektor, als der ich seit 2003 dienstfrei gestellt war, in den Ruhestand versetzt worden. Mein Bürgermeisterbezug hat sich sofort um 34,25 Prozent verringert, der Zeitaufwand ist gleichgeblieben."

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