Nächste Runde im Privat-Clinch

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Der UVS gab Finanzministerin Fekter im Rechtsstreit gegen einen Fleischhauer recht. Der Mann geht nun zum VwGH.

Ich beginne langsam am Rechtsstaat zu zweifeln“, sagt Fleischermeister Hermann Gruber. Grund ist eine aktuelle Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes OÖ. Dieser hatte kürzlich einer Berufung von Finanzministerin Maria Fekter stattgegeben, nachdem die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Gruber die Bewilligung für einen eingeschränkten Schlachtbetrieb erteilt hatte.  
Der Fleischhauer denkt aber nicht daran, klein beizugeben. „Ich hab’ gegen den UVS-Bescheid jetzt eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht.“

 

Kein Konsens

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Mehr als zwei Jahre dauert Grubers privater Rechtsstreit gegen die VP-Politikerin schon an. „Die Frau wirft ihr ganzes politisches Gewicht in die Waagschale. Es ist schade, dass man sich mit ihr nicht zusammensetzen  kann, um einen Konsens zu finden.“
Wie berichtet, wollen die „Eiserne Lady“ und ihre Familie verhindern, dass ihr Nachbar in der Römerstraße in Attnang-Puchheim zwei Mal pro Woche in seinem Betrieb schlachtet. „Dabei handelt es sich jeweils nur um vier Stunden und insgesamt nicht mehr als 30 Schweine.“

Die Familie Fekter befürchtet unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen. Dass Gruber zugesichert hatte, 70.000 Euro in eine Filteranlage und in den Lärmschutz zu investieren, ließ ihre Bedenken nicht schwinden. „Ich versteh’ das nicht, mein Vorgänger hat auch geschlachtet und damit kein Problem gehabt“, betont der Unternehmer.  Schlachtungen gehörten zum Handwerk eines Fleischers dazu. „Ich will den Kunden die beste Fleischqualität anbieten. Doch das kann ich nur, wenn ich selbst sehe, dass die Tiere während des Schlachtens keinem Stress ausgesetzt sind.“

Quieken

In der UVS-Entscheidung heißt es, dass in innerstädtischen Wohnbereichen Geräusche von Schlachttieren  ortsfremd seien und dadurch „erhebliche Belastungsreaktionen“ hervorrufen können. Eine Ansicht, die Gruber schwer nachvollziehen kann: „Der Viehtransporter kommt an, wird angehalten und im Rückwärtsgang in die Betriebshalle gefahren – das dauert nur knapp eine Minute.“ Dass in der Zeit  Tierlaute zu hören seien, die mit der Schlachtung nichts zu tun haben, schätzt Gruber als  wenig belastend ein. „Warum das unzumutbar sein soll, verstehe ich nicht.“
Dass aber die Lastwagen von Fekters Firma, die teilweise bis vier Uhr früh an seinem Haus vorbeifahren, keine Lärmbelästigung darstellen sollen, stimmt ihn ratlos.

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