Nach Amtsmissbrauch: Strafreduktion für Ortschef

OLG Linz Verhandlung, Bürgermeister Harald Piritsch aus Steinhaus bei Wels wegen Amtsmissbrauch verurteilt, OÖ
4,5 Monate für FP-Bürgermeister.

Ich hab’ nicht gewusst, dass ich bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige erstatten hätte müssen“, erklärte Harald Piritsch am Mittwoch vor dem Berufungssenat im Oberlandesgericht Linz.

Der FPÖ-Bürgermeister von Steinhaus bei Wels war am 28. September 2012 im Landesgericht Wels wegen Amtsmissbrauchs in erster Instanz zu fünf Monaten bedingter Haft und 6030 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Piritsch hatte dagegen sofort Berufung eingelegt. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen, der Schuldspruch war damit bestätigt. Am Mittwoch musste das OLG Linz daher nur noch über die Strafhöhe urteilen.

Piritsch wurde vorgeworfen, dass er in seiner Gemeinde illegal errichtete Bauten in zwei Fällen nicht bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt habe. Seine Rechtfertigung: Die jeweiligen Bauherren hätten ihm per Handschlag zugesagt, dass sie die Arbeiten stoppen. Daraufhin habe er auch nicht weiter kontrolliert. Allerdings: Auf seinem Weg zur Arbeit hätte ihm die Fortführung zumindest eines Schwarzbaus auffallen müssen. „Das habe ich nicht bemerkt. Ich habe mich beim Fahren immer nur auf die Straße und nicht auf die Umgebung konzentriert. Außerdem hat mir ein Maisfeld die Sicht verstellt.“

Piritsch, der seit 1992 im Bauamt der Gemeinde beschäftigt und seit 2003 auch Bürgermeister ist, will nicht gewusst haben, dass eine Anzeige auch dann zu erfolgen hat, wenn in naher Zukunft ein positiver Baubescheid zu erwarten ist. „In meiner Ausbildung habe ich das nie gehört.“ Das sei damals in der Praxis nicht üblich gewesen.

Die erstinstanzlich verhängte Strafe empfand Piritsch deshalb auch als zu drakonisch ausgefallen: „Ich ersuche um Strafmilderung.“ Der Berufungssenat gestand dem Bürgermeister die lange Verfahrensdauer und seine Unbescholtenheit als Milderungsgründe zu. Urteil: 4,5 Monate bedingte Haft, keine Geldstrafe.

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