Mordversuche: Fünf Jahre für Sechzehnjährigen

(Symbolbild)
Der damals 15-Jährige hatte versucht, zwei Menschen mit einem Messer zu töten.

Ein inzwischen 16-Jähriger, der im März und Mai des heurigen Jahres als damals 15-Jähriger versucht haben soll, zwei Menschen zu töten, ist in einem Geschworenenprozess am Donnerstag im Landesgericht Linz zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht entschied außerdem auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wie ein Sprecher danach mitteilte.

Tötungsabsicht

Der Jugendliche war in einer Wohngruppe im Mühlviertel untergebracht, wo er am 10. März versucht haben soll, einen Betreuer mit einem Messerstich ins Herz umzubringen. Das Opfer konnte den Angriff jedoch abwehren. Der 15-Jährige wurde daraufhin in die Linzer Landesnervenklinik Wagner Jauregg eingeliefert, wenig später aber wieder entlassen.

Im Mai war er wieder zur Behandlung im Spital, wo ihm laut Gericht das Geld ausgegangen sein dürfte. Am 27. überfiel der Bursch deshalb mit einem Brotmesser bewaffnet eine im Krankenhaus ansässige Bankfiliale. Dabei wollte er der Angestellten in den Bauch stechen, die Frau konnte sich ebenfalls zur Wehr setzen und davonlaufen. Der 15-Jährige flüchtete, wenige Minuten später klickten aber die Handschellen. In der Einvernahme zeigte er sich geständig. Er habe bei beiden Attacken den Vorsatz gehabt, seine Opfer zu töten.

Seelische Abnormität

Ein in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Jugendlichen eine hochgradige seelische Abnormität und eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Ohne Therapie werde der Bursch auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen, deshalb wurde eine Einweisung beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt gaben vorerst keine Erklärung ab.

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