Mordversuch: 30 Monate Haft für Frau in Steyr

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
Schuldspruch nicht wegen des angeklagten versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung erfolgt.

Eine 22-Jährige ist wegen des Vorwurfes des versuchten Mordes am Donnerstag im Landesgericht Steyr angeklagt gewesen. Sie soll am Abend des Ostersonntags in Reichraming (Bezirk-Steyr-Land) auf ihren 27-jährigen Lebensgefährten eingestochen haben. Entgegen früheren Aussagen berichtete die Frau nun von einer vorhergehenden Vergewaltigung durch das Opfer. Das Urteil ist noch am Donnerstag zu erwarten

Der Attacke war ein Streit des alkoholisierten Paares vorausgegangen. Der Mann verließ gegen 20.45 Uhr die Wohnung durch die Terrassentür. Nach einigen Minuten kehrte er zurück. Er hatte keine Bekleidung gegen die damals herrschende Kälte und keinen Schlüssel. Deshalb klopfte er an der Haustüre, die Frau öffnete ihm und stach ihm, als er sich kurz umdrehte, einmal mit einem Küchenmesser mit 23 Zentimeter langer Klinge in den Rücken. Seine Lunge wurde schwer verletzt, es bestand aber laut Gutachten eines Sachverständigen keine Lebensgefahr. Dem Opfer half bei der Genesung auch seine gute körperliche Konstitution. Dann rief die 22-Jährige selbst Rettung und Polizei.

Der 27-Jährige wurde ins Spital eingeliefert. Die Frau wurde festgenommen und zum Prozess aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Bei früheren Vernehmungen bei der Polizei und vor der Justiz hatte sie kaum Angaben zum Verlauf der Geschehnisse gemacht und sich dabei auf eine fehlende Erinnerung berufen.

Faustschlag ins Gesicht

Inzwischen sei die Erinnerung zurückgekehrt begründete sie ihre nunmehrigen Angaben vor Gericht. Demnach habe der Mann an dem Abend von der Frau Sex gefordert, sie dies jedoch abgelehnt. Dann habe er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, sei über sie hergefallen und habe anschließend das Haus verlassen. Als er zurückgekommen und vor der verschlossenen Tür gestanden sei, habe sie Angst gehabt und das Küchenmesser an sich genommen. Sie habe ihm geöffnet, er habe das Messer gesehen, es ihr weggerissen und sie zu Boden gestoßen. Das Messer sei in Griffweite gelegen, sie sei aufgesprungen und habe zugestochen. Von der Vergewaltigung habe sie lange nichts gesagt, weil sie ihm nicht schaden wollte. Bei ihr wurden nach dem Zwischenfall ein "blaues Auge" sowie weitere Hämatome diagnostiziert.

Der 27-Jährige wies als Zeuge im Prozess die Darstellung der Angeklagten zurück. Das Paar kennt sich seit der Kindheit, seit 2016 sind sie Lebensgefährten. Zuletzt habe es aber immer wieder Streit wegen Kleinigkeiten gegeben, jedoch nie tätliche Auseinandersetzungen. Er habe unmittelbar nach der Tat gesagt, er sei ihr in das Messer gelaufen. Das habe er getan, weil er sie damals liebte und schützen wollte. Das sei nach der nunmehrigen "Lüge" vorbei. Für die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner ist es möglich, dass eine Erinnerungslosigkeit als Reaktion auf eine akute Belastungssituation auftritt. Die Erinnerung könne später wieder zurückkehren.

Urteil unerwartet

In dem Geschwornenprozess ist ein unerwartetes Urteil gefällt worden. Die Frau wurde nicht wegen des angeklagten versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie erhielt dafür eine Strafe von 30 Monaten Haft, davon zehn unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Einstimmig verneinten sie die Schuld des versuchten Mordes. Bei der absichtlichen schweren Körperverletzung waren sie unentschieden. Die „normale“ schwere Körperverletzung bejahten sie einstimmig. 

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