Mord an Tanzlehrerin in Gmunden: Antrag erneut kurz vor Ablehnung

Mord an Tanzlehrerin in Gmunden: Antrag erneut kurz vor Ablehnung
Helmut S. kämpft seit Jahren gegen Urteil an. Staatsanwaltschaft lehnte 4. Wiederaufnahmeantrag ab. Richter müssen entscheiden.

Nein, sagt die Staatsanwaltschaft Wels erneut zu einem Wiederaufnahmeantrag im Fall Helmut S. Dieser wurde 2014 vom Obersten Gerichtshof wegen Vergewaltigung und Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen. Bereits seit Jahren kämpfen er, ein 400-köpfiges Personenkomitee und sein Anwalt Andre Hitzenbichler gegen dieses Urteil an. Beweise für seine Unschuld habe man genug.

Konkret soll Helmut S. 2013 in Gmunden seine Affäre, eine 51-jährige Tanzlehrerin, mit einem Faustschlag zu Boden gebracht, sie vergewaltigt und bewusstlos liegen gelassen haben. Zwei Tage darauf wurde sie gefunden, neun Tage später starb sie im Krankenhaus.

"Zornig"

Im August reichte man bei Gericht schließlich zum vierten Mal einen Wiederaufnahmeantrag ein. Laut Privatgutachter hätte der Faustschlag nicht zu den todbringenden Verletzungen geführt. Für die Staatsanwaltschaft Wels ist das jedoch zu wenig, man lehne den Antrag ab, heißt es in einem Schreiben. Unter anderem, weil dieser keinen nötigen Befund, sondern nur Ausführungen enthalte.

„Wir sind enttäuscht und teilweise zornig“, heißt es von Franz Moser, Leiter des Komitees. Hoffnung habe man aber dennoch, denn das letzte Wort hätten die Richter. Diese müssen nun entscheiden, ob sie der Staatsanwaltschaft folgen oder dem Fall doch noch einmal eine Chance geben.

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