Nur 400 Euro Strafe für Darstellung von Kindesmissbrauch: Mildes Urteil in Wels

19-Jähriger vor Prozessbeginn in Wels
Es ist ein kurzes Intermezzo Donnerstagmorgen am Landesgericht in Wels. Auch die Schulklasse, hauptsächlich Burschen, hat nur eine knappe halbe Stunde Zeit, Gerichtsluft zu schnuppern. Dann stellt die Richterin das Verfahren vorläufig ein.
Die Punkte wiegen schwer: NS-Wiederbetätigung und der Ankauf sowie Besitz von pornografischem Material, das Unmündige zeigt.
Der Angeklagte zeigt sich von Beginn an geständig: Er soll zwischen 2020 und 2024 zahlreiche Bilddateien mit NS-Bezug per WhatsApp verschickt haben. Die Inhalte der Bilder: Adolf Hitler beim Videospielen mit der Aufschrift „Pro Gamer 6.000.000 Kills 1 Death“. Ein Mann mit Hitlergruß beim Geschlechtsverkehr mit einer Frau vor einer Hakenkreuz-Fahne. Eine PKW-Handschaltung in Form eines Hakenkreuzes mit der Aufschrift „Mercedes SS-Klasse.“
"Wissen Sie, warum das so schlimm ist?"
Das pornografische Bild- und Videomaterial mit Minderjährigen hat er im Internet angekauft, damals war er 16 Jahre alt.
Die Richterin fragt: „Wissen Sie, warum das so schlimm ist und so streng bestraft wird?“
Angeklagter: „Nein.“ Rund 200 Bilder und Videos hatte der Angestellte auf diversen Geräten gespeichert.
"Tragweite nicht bewusst"
Mit Hinweisen auf seine Untauglichkeit bei der Stellung, seine gröberen Schwierigkeiten in der Schule und bei der Lehre, zeichnet die Richterin das Bild eines 19-Jährigen, der keine Ahnung hat, was er da getan hat.
Auch der Verteidiger argumentiert: „Das Verschicken dieser Sticker per WhatsApp ist auf jugendlichen Leichtsinn zurückzuführen, ihm war die Tragweite dieser Aktion nicht bewusst.“
Der 19-Jährige befürworte kein NS-Gedankengut. „Er wusste über die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht Bescheid. Das entschuldigt nicht die Taten, aber er hat einen kindlichen Entwicklungsstand.“
"Wissen Sie, was ein KZ ist?"
Die Richterin will wissen, ob er sich an den Geschichtsunterricht in der Mittelschule erinnern könne, ob ihm da etwas von der NS-Zeit hängengeblieben sei. Der junge Mann schüttelt den Kopf. „Und wissen Sie was ein Konzentrationslager ist?“ Die Antwort: „Nein, das weiß ich nicht.“
Dann stellt die Richterin das Verfahren mit einer Probezeit von zwei Jahren vorläufig ein, es ergeht kein Urteil. Der Oberösterreicher muss nachweisbar vier Punkte erfüllen. Einen geführten Rundgang durch das KZ Mauthausen, die Absolvierung einer Psychotherapie, die Begleitung durch einen Bewährungshelfer und die Zahlung einer Diversion in der Höhe von 400 Euro. Er stimmt weiters zu, dass alle technischen Geräte vernichtet werden.
Nach Prozessende erhebt sich der 19-Jährige, um den Gerichtssaal zu verlassen. Die Richterin ruft ihm noch nach: „Nix mehr auf dem Handy runterladen!“
Welche Signalwirkung der Ausgang der Verhandlung auf die Klasse der 15-, 16-jährigen Schüler hatte, bleibt offen. Die Botschaft, dass NS-Wiederbetätigung und der Besitz von pornografischem Material mit Minderjährigen auch im Sinne der Generalprävention entsprechende Konsequenzen haben, bleibt in diesem Fall aus.
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