Mildes Urteil für deutschen „Objekt-21“-Mittäter
Ein weiterer mutmaßlicher Beteiligter an den Machenschaften rund um das Neonazi-Netzwerk "Objekt 21" ist am Dienstag im Landesgericht Wels verurteilt worden: Der Deutsche fasste u.a. wegen eines Brandanschlags auf einen Sauna-Club drei Jahre, neun Monate und zwei Wochen aus. Das milde Urteil in dem Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, ist nicht rechtskräftig.
Die angelasteten Taten seien "massiv verwerflich", erklärte der Richter bei der Urteilsbegründung, er sprach von "schwerst mafiösen Strukturen". Dem 28-jährigen Beschuldigten aus der rechten Szene sei aber seine "Lebensbeichte" sehr zugutegekommen: Auf die Gefahr hin, dass ihm etwas passiere, habe er ein umfassendes Geständnis abgelegt und Mittäter preisgegeben. Als erschwerend bezeichnete der Vorsitzende den langen Tatzeitraum, das Zusammentreffen einer Vielzahl von Vergehen und den Umstand, dass der Beschuldigte bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat.
Brandstiftung
Der Angeklagte in dem Schöffenprozess, der wegen Drohungen gegen ihn unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen ist, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.
Der Ankläger hatte dem Deutschen eine ganze Latte an Verbrechen vorgeworfen: Er soll auf die Fassade eines Wiener Sauna-Clubs zunächst einen Anschlag mit Bitumen, dann eine versuchte und schließlich eine vollendete Brandstiftung - allein dafür hätten bis zu zehn Jahre Haft gedroht - verübt haben. Zudem habe er einen Überfall auf einen Linzer Supermarkt bei einem Komplizen in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wurden ihm mehrere Einbrüche, Nötigung, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angelastet.
Tiefe Einblicke in Vereinsleben
Der 28-Jährige hatte bereits im Wiederbetätigungsprozess rund um das "Objekt 21" als Zeuge ausgesagt und tiefe Einblicke in das rechte Vereinsleben und die Hierarchie der Gruppe vermittelt. So sollen etwa Runen-Tattoos Auskunft über den Rang gegeben haben. Die Zeichen habe man sich laut seiner Schilderung durch kriminelle Taten verdienen müssen.
Im Zusammenhang mit dem Rotlicht-Netzwerk hat es schon mehrere Verurteilungen gegeben. Vor knapp zwei Wochen fasste in Wels der voll geständige Auftraggeber der Brandstiftungen, ein 53-jähriger ehemaliger Bordellbetreiber, fünf Jahre Haft aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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