Nach tödlicher Messerattacke auf Vater: Zwölf Jahre wegen Totschlags

Mordprozess Ried Sohn tötet Vater
Auf 59-Jährigen neunmal eingestochen: Vierter Prozesstag mit Gerichtspsychiaterin Kastner; Angeklagter mit Persönlichkeitsstörung, aber zurechnungsfähig.

Zusammenfassung

  • Der Prozess gegen einen 23-Jährigen wegen einer tödlichen Messerattacke auf seinen Vater endet mit einem geplanten Urteil am vierten Verhandlungstag.
  • Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner erklärt den Angeklagten für zurechnungsfähig, trotz einer Persönlichkeitsstörung manifestiert durch Drogenmissbrauch und vorherige kriminelle Verurteilungen.
  • Die Verteidigung argumentiert mit Notwehr, während die Anklage auf Mord plädiert.

Ein 23-Jähriger, der seinen Vater mit neun Messerstichen getötet haben soll, ist am Donnerstag in Ried wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde eine bedingte Entlassung widerrufen und der Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert, der Verteidiger auf Notwehr, da das Opfer vor dem Messerangriff Schüsse abgegeben habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 19. Jänner 2024 sollte der Angeklagte eine Bäckerlehre antreten. Er stand aber so sehr unter Drogen, dass er nicht in der Lage war, arbeiten zu gehen. Sein Vater, der betrunken war, bemerkte das und machte ihm Vorwürfe. Es blieb jedoch nicht bei einem verbalen Schlagabtausch.

Vater geohrfeigt, dieser holt Waffe

Der Sohn soll den Vater geohrfeigt, dieser daraufhin ein Gewehr geholt haben. Mit der Waffe soll er zweimal in die Wand bzw. in die Luft geschossen haben. Schließlich habe der damals 22-Jährige zu einem Messer gegriffen und den 59-Jährigen mit neun Stichen so schwer verletzt, dass er wenig später starb.

Im Zuge der Hauptverhandlung wurde die Anklage ausgeweitet. Dem jungen Mann wird noch vorgeworfen, in der U-Haft einen Mithäftling mit einem Metallrohr auf Kopf und Unterschenkel geschlagen und schwer verletzt zu haben.

Persönlichkeitsstörung laut Kastner seit der Pubertät

Bis er 14 Jahre alt war, sei alles bei dem Angeklagten in Ordnung gewesen. Dann konsumierte er Drogen, der Berufseinstieg glückte nicht und es folgten mehrere Verurteilungen wegen Beschaffungskriminalität, die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner am Donnerstag den Geschworenen. In der Pubertät habe sich dann "eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen manifestiert", er habe immer gute Gründe dafür gehabt, "dass er das tut, was er tut". Schuld seien immer die anderen, beschrieb ihn die Sachverständige.

Gutachterin Adelheid Kastner

Gutachterin Adelheid Kastner

Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei der junge Mann aber in seiner Zurechnungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen. Er habe ihr klar beschrieben, was vorgefallen sei, er könne "sich erinnern und war reaktionsschnell". Es sei aber zu erwarten, dass der Angeklagte, falls die Möglichkeit bestehe, auch in Zukunft andere Personen attackieren, berauben oder verletzten könnte.

Möglicherweise sogar lebenslang

Eine ausdrückliche Empfehlung für eine Einweisung sprach Kastner aber nicht aus. Im Falle eines Schuldspruchs im Sinne der Mordanklage drohen dem 23-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslang und zusätzlich eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Der Staatsanwalt strich in seinem Abschlussplädoyer nochmals heraus, dass der Angeklagte, der den Vater habe töten wollen, „jemand ist, vor dem die Gesellschaft geschützt gehört“. Zu einem Schuldspruch im Sinne der Mordanklage beantragte er zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Auch der Verteidiger ging davon aus, dass "mein Mandant auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingeliefert" werde. Dennoch wollte er einen Freispruch vom Mordvorwurf. Der Vater habe mit einer Kalaschnikow auf Menschen geschossen, daher stehe für ihn Notwehr außer Streit. Wegen der Körperverletzung zeigt sich der Angeklagte jedoch voll inhaltlich geständig.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen entschieden auf Totschlag (7:1), reine Notwehr sahen sie nicht gegeben, wohl aber volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Das Gericht wertete das teilweise Geständnis mildernd, erschwerend waren die Vorstrafen. 

Eine bedingte Entlassung wurde widerrufen, dem verletzten Mithäftling muss der Angeklagte 1.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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