In Koffer gepackte Leiche in Wien-Favoriten abgestellt: Mordanklage

Polizei bei Tatort
28-jähriger Rezeptionist in Hotel soll Dauergast in Wohnung gelockt und dort getötet haben. Laut Anklage waren Schulden in Höhe von 15.000 Euro das Motiv.

Zusammenfassung

  • 28-jähriger Rezeptionist wegen Mordes angeklagt, Motiv waren 15.000 Euro Schulden.
  • Opfer wurde in angemieteter Wohnung mit Kabelbinder erdrosselt und in Koffer gepackt.
  • Angeklagter wurde durch Abhebungen vom Konto des Opfers überführt; Prozessdatum steht noch aus.

Im Fall jenes getöteten Mannes, dessen Leiche am 28. Februar 2025 in einem Koffer auf der Quellenstraße in Wien-Favoriten gefunden worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Wien beim Landesgericht eine Mordanklage eingebracht.

Einem 28-jährigen, österreichischen Staatsbürger ägyptischer Abstammung wird vorgeworfen, das 59-jährige Opfer in eine eigens angemietete Wohnung gelockt, dort überwältigt und erdrosselt zu haben.

Der Anklageschrift zufolge waren Schulden in Höhe von 15.000 Euro das für die Tötung ausschlaggebende Motiv. Der Angeklagte und das Opfer hatten sich im Februar 2023 in einem Hotel in Döbling kennengelernt, wo der 28-Jährige als Rezeptionist arbeitete und der 59-Jährige als Dauergast eingemietet war. Die beiden freundeten sich an.

10.000 Euro geborgt

Im Juli 2024 wandte sich der 28-Jährige aufgrund seiner finanziellen Notlage Hilfe suchend an den 59-Jährigen, der ihm zunächst 10.000 Euro borgte. Eine Rückzahlung war bis Jahresende vereinbart. In weiterer Folge kam es zu zwei weiteren Geldübergaben, wobei der Rezeptionist dem 59-Jährigen vormachte, er benötige das Geld zum Bezahlen eines Detektivs bzw. zur Abwendung eines Exekutionsverfahrens.

Opfer soll auf Schuldschein bestanden haben

Die Rückzahlung war dem 28-Jährigen laut Anklage jedoch nicht möglich, da er auch anderweitig offene Verbindlichkeiten hatte. Ende November bestand der 59-Jährige dann auf der Ausstellung eines Schuldscheins, nachdem er vom 28-Jährigen immer wieder vertröstet wurde. Die offenen 15.000 Euro sollten schriftlich festgehalten werden, der Angeklagte sich mit seiner Unterschrift zur Rückzahlung verpflichten.

Laut Anklage mit Kabelbinder erdrosselt

Weil ihm das nicht möglich war, sah sich der Angeklagte "gezwungen, das Problem anderweitig zu lösen", heißt es in der Anklageschrift. Er mietete kurzzeitig eine Wohnung in der Humboldtgasse an, besorgte sich in einem Baumarkt Abfallsäcke, Kabelbinder und graues Gewebeband und lockte den 59-Jährigen am 26. Februar unter der Vorgabe eines amikalen Treffens in die Wohnung.

Dort angelangt, soll er den Mann überwältigt, ihm eine Schlafmaske über die Augen gezogen, mit einem Geschirrtuch und einem Panzertape geknebelt und mit einem Kabelbinder erdrosselt haben.

Tür zu einem Verhandlungssaal bei Gericht

Der 34-Jährige zeigte sich geständig.

Die Leiche verblieb dann zwei Tage in der Wohnung, weil der 28-Jährige laut Anklage unschlüssig war, wie er diese loswerden sollte. Am 28. Februar endete das Mietverhältnis für das Appartement, so dass sich Mann schließlich einen Hartschalenkoffer besorgte.

Bei der Rückkehr aus dem Geschäft, in dem er diesen erstanden hatte, traf er vor der Wohnung einen Mann, der im Auftrag des Vermieters die Bleibe säubern und für die nächsten Gäste bezugsfertig hätte machen sollen. Um zu verhindern, dass die Reinigungskraft den Toten entdeckte, "ging der Angeklagte in die Wohnung, wo er schließlich die Leiche mit gebeugten Hüft- und Kniegelenken kopfüber in den Hartschalenkoffer packte, nachdem er den Körper zuvor teilweise mit schwarzen Müllsäcken bedeckt hatte", wie in der Anklageschrift ausgeführt wird.

Arbeiter bemerkte menschlichen Fuß

Den Koffer soll der 28-Jährige bei Müllcontainern in der Quellenstraße abgestellt haben, wo ein mit Entrümpelungsarbeiten beschäftigter Mann das Behältnis bemerkte. "Da der Reißverschluss oben etwa 20 Zentimeter geöffnet war, bemerkte er bei genauerer Betrachtung im Inneren des Koffers einen menschlichen Fuß, woraufhin er sich an seinen Chef wandte, der die Polizei verständigte", schildert die zuständige Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift.

Im Zuge der Erhebungen des Landeskriminalamts konnte der 28-Jährige als dringend Tatverdächtiger ausgeforscht und am 7. März festgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er vom Konto des Getöteten mit dessen Bankomatkarte laut Anklage insgesamt 24.000 Euro behoben. Der 28-Jährige hat sich bisher nicht geständig verantwortet.

Zuletzt machte der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht mehr zu den Vorwürfen.

Wann die Causa vor einem Wiener Schwurgericht verhandelt wird, ist noch offen. Prozesstermin gibt es noch keinen. Für den Angeklagten geht es im Fall einer Verurteilung um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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