Messerattacke in Linz war Mordversuch: 16 Jahre Haft
Ein 25-jähriger Iraker, der einen 22-Jährigen vor einem Lokal in Linz mit einem Schnitt im Kopfbereich schwer verletzt haben soll, ist am Montag wegen Mordversuchs zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt und auf eine Erinnerungslücke verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In der Nacht auf den 23. August vergangenen Jahres war es in einem Lokal an der Linzer Landstraße zu einem Tumult gekommen: Das spätere Opfer glaubte, dort einen angeblichen Beteiligten einer früheren Messerstecherei erkannt zu haben, und stellte ihn zur Rede. Die Türsteher verwiesen beide des Lokals, auf der Straße kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den zwei Männern bzw. ihren Begleitern.
23 Zentimeter lange Wunde
Plötzlich soll auf der anderen Straßenseite der nun angeklagte Iraker aufgetaucht sein, „Was ist los?“ gerufen und den 22-Jährigen von hinten mit einem Messer attackiert haben. Das Opfer erlitt eine rund 23 Zentimeter lange tiefe Schnittverletzung vom Kopf bis zum Hals mit Durchtrennung des rechten Kopfnickmuskels. Die Verletzung war laut Sachverständigem zwar nicht lebensgefährlich, aber die Halsschlagader sei nur um Millimeter verfehlt worden.
Der mutmaßliche Angreifer wurde kurz nach der Attacke in einem Lokal festgenommen. Er will sich aber an nichts erinnern können, weil er durch Wodka und Drogen beeinträchtigt gewesen sei. Der Drogentest war positiv, der Alkotest ergab 1,2 Promille. Laut Gutachter ist der Erinnerungsverlust dadurch aber medizinisch nicht erklärbar, auch sei der Iraker zurechnungsfähig gewesen.
„Der Angeklagte will sich mit seiner behaupteten Erinnerungslücke nur seiner Verantwortung entziehen“, ist die Staatsanwältin überzeugt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich begangen hat. Der Verteidiger vermisst allerdings ein Motiv in dem rätselhaften Fall: „Warum sollte er den Mann umbringen wollen? Die beiden kennen sich nicht.“
Vorstrafen
Die Staatsanwältin verwies u.a. auf Amateurvideos, auf denen die Tat zwar nur undeutlich zu sehen ist, die allerdings zum angeklagten Ablauf passen würden. Für sie ist zu erkennen, dass der Iraker etwas - vermutlich ein Messer - in der Hand habe, der Verteidiger hält das hingegen für eine Spiegelung. Der Angeklagte selbst will nicht mehr wissen ob er etwas in der Hand hatte bzw. was. Der Verteidiger pocht zudem darauf, dass die Blutflecken auf der Kleidung des Angeklagten laut Gutachten nicht vom Opfer stammen. Die Staatsanwältin wies hingegen darauf hin, dass das Blut laut Zeugen nicht sofort zu spritzen begann, sondern erst allmählich aus der Wunde quoll.
Die Geschworenen befanden den Mann einstimmig des Mordversuchs für schuldig. Mildernd wurde gewertet, dass es beim Versuch geblieben ist, erschwerend waren die Vorstrafen des Mannes. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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