Mann saß vier Tage zu lang in Haft
Wolfgang A. fühlt sich als Bauernopfer. Seit eineinhalb Jahren steht der Justizwachebeamte im Verdacht, einen Häftling vier Tage ohne Rechtsgrundlage einsitzen haben zu lassen. Allerdings: A. hatte im April 2013 auf die schriftliche Ausfertigung eines Haftantrags für Martin B. gewartet. Dessen Gefängnisstrafe war ausgelaufen, doch es gab die mündliche Ankündigung der Staatsanwaltschaft, dass der Mann nicht entlassen werden sollte.
Laut eines psychiatrischen Gutachtens galt B. als schizophren und sehr gefährlich. Einige Tage später wurde er schließlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die zuständige Haftrichterin hat sich dafür aber ungewöhnlich viel Zeit gelassen. Als A. den Missstand urgierte, wurde ihm ein Strick daraus gedreht und strafrechtliche Erhebungen sowie ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ermittlungen gegen die Richterin wurden wegen Verjährung eingestellt. Am Dienstag musste sich A. (Verteidigerin Gerlinde Füssel) wegen "fahrlässiger Freiheitsentziehung" im Bezirksgericht Linz verantworten. Richter Hermann Pichlmayer fällte einen Freispruch – nicht rechtskräftig.
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