Luchs in Nationalpark geschossen: Jäger verurteilt

Der Angeklagte (r.) vor Beginn des Prozesses am Landesgericht Steyr.
Das Gericht in Steyr verurteilte den Mann zu über 11.000 Euro Geldstrafe.

Ein 65-jähriger Jäger wurde am Mittwoch vor dem Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Nationalpark Kalkalpen zu 11.160 Euro Strafe verurteilt. Zudem muss er dem Schutzgebiet 12.101 Euro zahlen. Seine Frau wurde wegen des gleichen Delikts bereits verurteilt.

Ein Präparator und ein Fleischhauer, die u.a. wegen falscher Zeugenaussage angeklagt waren, erhielten ebenfalls Geldstrafen - in der Höhe von 4.320 bzw. 2.160 Euro.

Die Vorgeschichte

Der Nationalpark Kalkalpen betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse und vermisst seit Längerem sämtliche Männchen. Von Anfang an stand der Verdacht illegaler Abschüsse im Raum. Nachdem das Landeskriminalamt ein Tier in der Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden hatte, geriet der 65-Jährige ins Visier der Ermittler. Dann gestand aber überraschend seine Frau, das Tier geschossen zu haben. Sie wurde bereits rechtskräftig zu drei Monaten bedingt und 1.920 Euro Geldstrafe verurteilt.

Am Mittwoch stand ihr Mann vor Gericht. Er soll im Frühling 2012 einen weiteren Luchskuder (männliches Tier, Anm.) erlegt haben. Die Anklage legt ihm die vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands zur Last. Der Tierpräparator, den das Ehepaar mit dem Ausstopfen beauftragt hatte, und ein Zeuge aus dem ersten Prozess müssen sich wegen Falschaussage und Begünstigung verantworten, der Präparator zudem wegen Verstoß gegen das Artenschutzgesetz.

Die Anklage räumte ein, dass man keinen zweiten Kadaver gefunden habe. Allerdings war der in der Tiefkühltruhe verwahrte Balg in einen Sack mit der Aufschrift "13. Mai 2012" verpackt. Zu diesem Datum war der von der Frau geschossene - als "B7" identifizierte - Luchs noch nicht auf der Welt. Daher ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es einen zweiten toten Luchs gibt, bei dem es sich um "Klaus" handeln könnte.

Zeugenaussage der Ex-Geliebten

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Zeugenaussage der Ex-Geliebten des 65-Jährigen, der er von dem Abschuss erzählt und ihr entsprechende Handyfotos gezeigt haben soll. Sie blieb im Prozess bei dieser Behauptung. Er habe ihr auch erklärt, dass er den Sender zerschnitten und zerschlagen habe. Der Angeklagte will nur theoretisch darüber gesprochen haben. Ein weiterer Zeuge berichtete von Gerüchten, dass zudem "jemand aus dem Landesschulrat und ein Politiker" weitere Luchse geschossen haben sollen, das ließ sich aber nicht näher verifizieren.

Dem Präparator wurde vorgeworfen, zunächst gesagt zu haben, dass der 65-Jährige das Tier gebracht habe. Später änderte er seine Aussage und behauptete, dessen Frau sei es gewesen. Bei letzterer Version blieb er. Das falsche Datum auf der Verpackung sei ein Irrtum.

Der angeklagte Fleischhauer soll einem Tierarzt erzählt haben, dass er zwei Luchse in einer Tiefkühltruhe gesehen habe. Der Tierarzt meldete das dem Nationalpark. Der Metzger bestritt später die Aussage. Er habe nur erzählt, dass er einmal zwei lebende Luchse in seinem Revier gesehen habe. Der Tierarzt konnte sich im Zeugenstand plötzlich nicht mehr so genau erinnern, ob von lebenden Luchsen oder von Luchsen in einer Tiefkühltruhe die Rede war. Richter Wolf-Dieter Graf warnte den Zeugen: "Sie reiten sich da aber jetzt in was hinein." Dieser blieb jedoch dabei, sich nicht mehr genau zu erinnern.

Man sei bei Gericht "Einiges gewohnt", sagte Richter Wolf-Dieter Graf in der Urteilsbegründung. "Aber was in diesem Verfahren gelogen und nicht die Wahrheit gesagt wurde, ist herauszustreichen."

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