Linzer Lkw-Lenker unverschuldet als Mautpreller bestraft
Fast 6000 Euro Strafe drohen einem Linzer Berufskraftfahrer, an dessen Fahrzeug die Lkw-Maut durch unverschuldete technische Probleme nicht abgebucht werden konnte. Die ihm angelasteten Fehlbuchungen sind vergleichsweise gering, sie machen nur 38 Euro aus.
"Das ist völlig inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmer für Dinge, für die sie nichts können, existenzgefährdende Strafen aufgebrummt bekommen", kritisiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Das ist angeblich kein Einzelfall: Die Arbeiterkammer will den Missstand nun beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpfen.
Im konkreten Fall hatte der Tausch einer Windschutzscheibe technische Probleme zur Folge, die zu Anzeigen wegen Mautprellerei führten. Die "GO-Box", die für eine automatische Mautabbuchung sorgt, dürfte von der Werkstätte, die den Einbau vorgenommen hat, nicht exakt genug montiert worden sein. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es zu vereinzelten Fehlbuchungen. Der Montagefehler lag allerdings nur im Millimeterbereich, sodass er mit freiem Auge nicht erkennbar war.
Konsequenz: Dem Berufskraftfahrer wurden für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich von der BH Amstetten 2500 Euro sowie für weitere 19 Fehlbuchungen in Oberösterreich mehr als 3200 Euro Strafe aufgebürdet. Der betroffene Lenker soll zahlen, obwohl der UVS OÖ im Fall eines Kollegen, der mit demselben Lkw unterwegs war, erst kürzlich entschieden hat, "wegen geringen Verschuldens" von einer Strafe abzusehen.
Da bei rund 97 Prozent der Fahrten die Mautabbuchung funktionierte, ahnten weder der Lenker noch der Zulassungsbesitzer ein halbes Jahr lang nichts von Unregelmäßigkeiten. Erst bei einer Anhaltung durch Asfinag-Mitarbeiter erfuhren sie von dem Problem. Dabei wurde der Lenker übrigens aufgefordert, auf der Stelle 7700 Euro Ersatzmaut zu zahlen.
"Ein derart krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Strafe und ein derart unfaires Vorgehen werden wir nicht hinnehmen", betont Kalliauer. Sollte der VwGH nicht zu Gunsten des Betroffenen entscheiden, will die AK auch den Europäischen Gerichtshof einschalten.
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