Linzer Ex-Heimkind in akuter Lebensgefahr

Linzer Ex-Heimkind in akuter Lebensgefahr
Die Aufregung dürfte für Jenö Molnar zu groß gewesen sein. Zwei Tage nach dem Prozess brach er in Trier zusammen.

Ich fühle mich hier nicht als Mensch behandelt. Hier gibt es keine Gerechtigkeit, hier gibt es nur ein Urteil“, beklagte Jenö Molnar am 18. Oktober beim Prozess gegen das Land OÖ. Das 68-jährige Ex-Heimkind, das wegen institutionalisierten Unrechts 1,6 Mio. Euro Entschädigung fordert, sah sich aus emotionalen Gründen gezwungen, mehrmals den Gerichtssaal zu verlassen: „Diese Unfairness halte ich nicht aus.“ Die viele Aufregung dürfte sich auch auf den Gesundheitszustand geschlagen haben.

Nur einen Tag nach seiner Rückkehr in Trier erlitt er einen lebensbedrohlichen Zusammenbruch. Er wurde ins Spital gebracht, wo Kardiologen feststellten, dass seine Herzleistung nur mehr 30 Prozent beträgt. Auch eine schwere Lungenentzündung wurde diagnostiziert. „Er stand kurz vor dem Herzstillstand – im Spital musste er reanimiert werden, da war es fast schon zu spät“, erzählt sein Vertrauter, Werner F.

Molnars Zustand sei nach wie vor kritisch. Der 68-Jährige liegt auf der Intensivstation und wird mit künstlichem Sauerstoff beatmet. Heute, Mittwoch, soll seine Lunge gespiegelt werden. „Die Ärzte wissen noch nicht, was die Krankheitsursache ist – möglicherweise ist eine TBC aus Kindheitstagen aufgebrochen oder er hat einen Virus, der bisher nicht entdeckt wurde“, sagt F.  Stress und Ärger dürften Molnars Immunsystem jedenfalls massiv geschwächt haben. Sollte er wieder genesen, werde ihm von ärztlicher Seite eine weitere Teilnahme am Prozess sicherlich nicht mehr gestattet.

Keine Auszahlung 

 Psychisch belastend war für ihn auch, dass er im Landesgericht Linz Spesen von mehr als 1000 Euro nicht ausbezahlt bekam. „Viel Geld für einen, der in Österreich nur 43,35 Euro und in Deutschland nur 225 Euro Rente bezieht“, betont F. Er sei am 19. Oktober mit Anwalt Nieporte von der Zahlstelle ins Service-Center, von dort zu einer anderen Geschäftsstelle und dann zum Richter geschickt worden. Mit dem Hinweis – dafür sei ein schriftlicher Antrag notwendig – sei die Auszahlung verwehrt worden. Dabei soll auch der Satz gefallen sein, dass Molnars „Verfahren eh schon für genug Aufsehen und Ärger gesorgt“ habe.

„Ein Missverständnis“, bedauert Gerichtsvizepräsident Helmut Katzmayr. Eine Mitarbeiterin habe nur erklären wollen, dass sie für ihn keine Ausnahme machen könne, auch wenn sein Fall öffentlich für Aufsehen gesorgt habe.

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