Rüge für die Polizei wegen Verbots einer Radfahrdemo in Linz

Rüge für die Polizei wegen Verbots einer Radfahrdemo in Linz
"Radpedal statt Gaspedal" von Landespolizeidirektion untersagt. Landesverwaltungsgericht sagt: Untersagung war rechtswidrig.

Die Veranstaltung gibt es seit Jahren, auch am 16. September dieses Jahres hätte die Radsternfahrt "Radpedal statt Gaspedal" stattfinden sollen. Am 14. September wurde die Versammlung allerdings von der Landespolizeidirektion Oberösterreich untersagt. 

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Begründet wurde die Untersagung damals mit "massiven verkehrs- und sicherheitsbegründeten Bedenken" sowie weiteren Veranstaltungen. Etwa wollte die Polizei, dass die Brücken der Stadt, wie etwa die Nibelungenbrücke, nicht so oft befahren werden.

Befürchtet wurden Staus auf den umliegenden Straßen. Die Polizei kehrte mit der Entscheidung zur Untersagung die Intention der Veranstalter in "Gaspedal statt Radpedal" um.

Die Veranstaltung unterblieb - auch deshalb, weil Rechtsmitteln gegen die Untersagung keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde.

Der Veranstalter legte gegen den Bescheid allerdings Beschwerde ein. Und erhielt nun Recht. Denn das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Linz stellte klar: "Die Untersagung der Versammlung ist rechtswidrig erfolgt." Die Entscheidung erfolgte übrigens alleine aus der Aktenlage, eine weitere mündliche Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht nicht für notwendig erachtet. 

Für das LVwG stellt die Entscheidung der Behörde einen zu weitreichenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar. "Die Versammlung wurde eineinhalb Monate vor der Durchführung angezeigt", begründet der Richter die Entscheidung, man hätte ausreichend Zeit gehabt, mögliche Verkehrsbehinderungen "auf ein erträgliches Maß zu beschränken". 

Und die Beeinträchtigung anderer Veranstaltungen, wie von der Polizei ins Treffen geführt, wären nur marginal gewesen. "Im Rahmen der Interessensabwägung rechtfertigt das den weitreichenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht."

Die Radlobby feiert den Erfolg: „Wir haben die Untersagung als einen Angriff auf die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit empfunden, und freuen uns daher sehr über die jetzt erfolgte rechtliche Klarstellung schon in erster Instanz am LVwG, sagt Gerhard Fischer von der Radlobby OÖ.

Es sei schade dass es diesen Schritt gebraucht habe, aber Demokratie sei nicht umsonst und keinesfalls selbstverständlich, dafür müsse man manchmal auch kämpfen."

Und Fischer bezeichnet das Urteil auch als Richtungsweisend für so andere Versammlungen, "wo wir von zahlreichen NGO’s gehört haben, dass sie auch immer öfter mit derartigen willkürlich anmutenden Untersagungsandrohungen“ konfrontiert gewesen wären.“

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