E-Scooter in Linz: Strafen für Falschparker

E-Scooter in Linz: Strafen für Falschparker
Sanktionen für falsch abgestellte E-Scooter ab Frühling. Wahlweise Geldstrafen oder Abschleppen möglich.

Seit 2019 gehören sie zum Stadtbild und sind vor allem bei der jüngeren Bevölkerung eine beliebte Mobilitätsvariante: E-Scooter. In Linz stellen derzeit drei Anbieter insgesamt 800 E-Scooter zur Verfügung. Doch nicht immer verläuft die Nutzung der Zweiräder reibungslos. 

Das illegale Abstellen sorgt in letzter Zeit für Probleme im Stadtgebiet. Vor allem für Radfahrer, Fußgänger oder Menschen mit Behinderung stellen die „Falschparker“ eine Gefahr dar.

109 fixe Abstellzonen für E-Scooter sollten das bisherige Problem in der Linzer Innenstadt eigentlich lösen, so der Linzer Vizebürgermeister und Mobilitätsreferent Martin Hajart. Die Betreiberfirmen hätten zugesichert, dass der Gebührenzähler am Scooter weiterläuft, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wird. „Diese Maßnahme hat die Situation in Linz aber nur bedingt entschärft, da die Ortung der Roller in den markierten Abstellflächen nicht so exakt funktioniert, wie ursprünglich von den Betreibern behauptet“, so Hajart. 

Strafen für Falschparker

Dort, wo markierte Abstellflächen vorhanden sind - also in der Linzer Innenstadt - müssen die Roller auch dort abgestellt werden. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. In Linz setzt man nun auf härtere Maßnahmen

„Wir haben zunächst auf Eigenverantwortung gesetzt - das hat leider nicht entsprechend gefruchtet. Jetzt ist die Zeit für Sanktionen gekommen. Wir setzen noch vor dem Sommer auf Strafen oder das Abschleppen von falsch abgestellten Rollern“, erklärt Hajart. 

Noch für Mitte Februar ist dazu ein Rollergipfel mit den Betreiberfirmen geplant. Was die Höhe der Strafen betrifft, könne man sich etwa an Wien orientieren. Hajart: "In der Bundeshauptstadt beträgt die Strafe 25 Euro".

Im Jänner leihten sich durchschnittlich 404 Personen einen E-Scooter pro Tag. Sechs Minuten und 30 Sekunden fuhren die Nutzerinnen und Nutzer etwa 1,7 Kilometer weit.

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