Sieben Jahre Haft für Juwelierüberfall
Der Mann, der zum "St. Petersburger Ring" gehört, soll gemeinsam mit zwei Komplizen 8.860 Euro sowie Uhren um 328.000 Euro erbeutet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.
Die Strafe ist eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung in der Schweiz, wo er 2012 wegen eines Millionenraubes mit laut Richter "unverkennbaren Parallelen" zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist. Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, verwickelte sich aber immer wieder in Widersprüche und verwies auf angebliche Erinnerungslücken: "Das weiß ich nicht mehr. Das war schließlich schon 2009." Mildernd wurde das, wenn auch nicht als wirklich reumütig gewertete, Geständnis angesehen, und dass er den Namen eines Mittäter genannt hat. Erschwerend wertete das Gericht u.a. den hohen Schaden - inklusive Schweizer Coup 1,4 Millionen Euro - sowie die Gewaltanwendung.
Brutaler Überfall
Die Täter seien "äußerst professionell" und arbeitsteilig vorgegangen. So wurden die vier im Geschäft anwesenden Personen mit Waffen bedroht und mit Kabelbindern gefesselt. Der Angeklagte habe laut Staatsanwaltschaft mit einem großkalibrigen Revolver auf einen Uhrmachermeister gezielt, sein Komplize war demnach mit einem 30 bis 40 Zentimeter langen Messer ausgerüstet, ein dritter Mann stand während des Überfalls Schmiere. Wie die Rollen jedoch genau verteilt waren, konnte auch beim heutigen Prozess nicht festgestellt werden, der Angeklagte will nur derjenige ohne Waffe gewesen sein.
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