Linz: Beschuldigter muss in Anstalt

Urteil im Prozess - Ein Heimbewohner, der vergangenes Jahr einen anderen Bewohner erstochen hatte, muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Ein 39-Jähriger, der im Oktober 2011 in einer Sozialeinrichtung im Mühlviertel einen anderen Heimbewohner erstochen hat, ist Montagnachmittag vom Landesgericht Linz in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig und erklärten ihn zum Tatzeitpunkt für zurechnungsunfähig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Es ist daher bereits rechtskräftig.

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner hatte zuvor betont, dass die Unterbringung in einer Anstalt unabdingbar sei. Der Beschuldigte, der nicht geständig ist, leide unter Schizophrenie, das Tötungsrisiko sei daher achtmal höher als bei gesunden Menschen. Wegen seiner Erkrankung mache er sich keine Gedanken über die Konsequenzen seines Handelns. Seit 2003 sei der Mann nach Drohungen oder tätlichen Angriffen - auch auf Wunsch seiner Eltern - fast jedes Jahr zwangsweise in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert worden, berichtete Kastner. Es gebe "zuhauf Faktoren", die dafür sprechen würden, dass sein Aggressionspotenzial noch nicht erschöpft ist. Auch die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass krankheitsbedingt weitere strafbare und unter Umständen auch tödliche Handlungen zu erwarten seien, wenn es zu keiner Einlieferung kommt.

Mutter ortet "eine Intrige"

Die Mutter des Verdächtigen ortete hingegen "eine Intrige". Ihr Sohn sei zwar psychisch krank, aber zu keinem Zeitpunkt aggressiv gewesen und habe auch niemanden bedroht, sagte sie vor Gericht. "Er hat nie was gemacht." Auf die Frage, warum sie ihn in die Klinik einweisen ließ, antwortete die Frau, dass sie Angst gehabt habe, er könne sich etwas antun. "Er hat mich als Mutter nicht mehr erkannt, so fertig war er." Aus der Krankheit des Beschuldigten könne man nicht die Täterschaft ableiten, zudem gebe es überhaupt keinen Hinweise auf einen etwaigen Vorsatz, so sein Verteidiger. Er beantragte einen Freispruch. "Ich glaube nicht, dass er die Tat begangen hat", sagte der Anwalt.

Am 29. Oktober des Vorjahres hatten die Bewohner zwischen 4.30 und 5.00 Uhr im Heim zu streiten begonnen. Die Auseinandersetzung eskalierte schließlich auf der Straße vor dem Gebäude. Dabei stach der 39-Jährige rund 15-mal auf seinen Kontrahenten ein und brachte ihn um. Laut Obduktion hatte das Opfer mehrere Einstiche erlitten und war innerhalb weniger Minuten verblutet. Der Beschuldigte schüttete die im Straßengraben liegende Leiche schließlich mit Erde zu, ein weiterer Mann soll ihm dabei behilflich gewesen sein.

Der Täter konnte zunächst flüchten. Sein mutmaßlicher Helfer verständigte inzwischen aber die Heimleitung, die die Einsatzkräfte alarmierte. Schließlich wurde der 39-Jährige von einer Zivilstreife im Bezirk Linz-Land festgenommen. Auch die Tatwaffe - ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge - wurde gefunden. An der Kleidung des Mannes wurden Blutspuren und Erde sichergestellt.

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