Linz: 15 Jahre für Mord an Lebensgefährten

Landesgericht Linz
Frau soll betrunken ihren Freund erstochen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine 41-Jährige, die in der Nacht auf den 2. Juli 2016 stark betrunken in Linz ihren Freund erstochen haben soll, ist am Montag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen den Tatbestand des Mordes erfüllt. Die Frau hatte gesagt, sie könne sich nicht erinnern, gehe aber von einem Unfall aus.

In der Nacht auf den 2. Juli des Vorjahres soll sie - mit 1,96 Promille sowie etlichen Medikamente intus - ihrem ebenfalls stark betrunkenen Lebensgefährten ein Messer in die Brust gerammt haben. Er verblutete noch an Ort und Stelle. Die Angeklagte sagte, sie könne sich nicht erinnern. Sie gehe aber davon aus, dass sie sich mit dem Messer selbst verletzen wollte, er versucht habe, ihr die Klinge zu entreißen und es bei dem Gerangel zu dem tödlichen Stich gekommen sei.

Für Gerichtsmediziner Fabio Monticelli passte die massive Stichwunde allerdings nicht mit der Version eines Gerangels zusammen. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner attestierte der Frau Zurechnungsfähigkeit und sah keine medizinische Erklärung für die Erinnerungslücke. Staatsanwältin Kristina Steinwender sprach von einer "Impuls-Tat", aber eben mit Absicht und daher Mord. Verteidiger Andreas Mauhart hingegen ortete hingegen eine fahrlässige Tötung.

Das bisherige Leben der Angeklagten war geprägt von Gewaltbeziehungen, Alkohol- und Tablettensucht sowie Selbstverletzungen durch Ritzen. 2012 lernte sie in einem Entzugsprogramm das spätere Opfer kennen und lieben. Der 53-Jährige war offenbar der erste Mann, der sie nicht geschlagen hat, beide hatten ein Drogenproblem.

Einstimmig

Die Geschworenen sahen einstimmig den Tatbestand des Mordes erfüllt. Ebenso bejahten sie geschlossen, dass die Frau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Bei der Strafbemessung gab es keine Erschwerungsgründe. Mildernd wurden die Unbescholtenheit, die Beeinträchtigung durch Alkohol und Tabletten sowie das Tatsachengeständnis gewertet. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig

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