Lehrerin gemobbt: 17.000 Euro Entschädigung

Lehrerin Johanna Forstinger mit Rechtsanwalt Heinrich Oppitz.
Demütigender Führungsstil des Direktors trieb Pädagogin in langen Krankenstand.

Eine Lehrerin aus Gmunden (OÖ), die sich jahrelangem Mobbing ausgesetzt sah, erhält von der Republik nun Schmerzengeld in Höhe von knapp über 17.000 Euro. Das Arbeits- und Sozialgericht Wels hat einer Klage der 52-Jährigen recht gegeben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig – die Finanzprokuratur verzichtete auf eine Berufung.
„Es war die erdrückende Beweislast – der demütigende Führungsstil des Direktors ist nun bewiesen“, freut sich Rechtsanwalt Heinrich Oppitz. In dem 20-seitigen Urteil wurde festgestellt, dass „die vom Schuldirektor der Klägerin gegenüber gesetzten Handlungen durchwegs dazu dienen sollten, ihr das Leben an der Schule unerträglich zu machen und sie auszugrenzen".

Konkurrenzverhalten

Johanna Forstingers Leidensweg begann bereits 2006, als ihr Kollege zum Schulleiter bestellt wurde. Nach seiner Ernennung bezweifelte er plötzlich ihren Studienabschluss an und verlangte Beweise. „Mein Eindruck war, dass ihm mein wohlwollendes Verhalten gegenüber dem zweiten Direktor-Bewerber damals nicht recht war.“
Das Schulklima wurde zusehends schlechter. 2007 warf der Direktor der Lehrerin sexuelle Handlungen mit einem Kollegen in einem Klassenzimmer vor, wofür es angeblich Zeugen geben sollte. Forstinger schaltete den Landesschulrat ein. Die Gerüchte erwiesen sich dann als haltlos.
Die Lehrerin fühlte sich vom Direktor ständig beobachtet. So stand er 14 Tage hindurch vor dem Klassenzimmer, um ihre Pünktlichkeit zu kontrollieren. In einem anderen Fall verweigerte er ihr die Nutzung des Vortragsraums für ein Seminar der Pädagogischen Hochschule OÖ.
Auslöser für einen längeren Krankenstand der Frau war aber ein Vorfall im März 2012 mit einem Schüler: Der 18-Jährige beschimpfte sie vor versammelter Klasse als Hure und forderte sie zum Sex auf. „Vor dem Direktor fühlte ich mich plötzlich selbst als Täterin und nicht als Opfer, so als hätte ich etwas falsch gemacht.“ Der Schüler wurde nur für drei Wochen suspendiert, die Lehrerin keiner anderen Klasse zugeteilt.
„Der Direktor scheint alles gegen meine Mandantin und nichts für sie unternommen zu haben“, kritisiert Oppitz. Für ihn sei unverständlich, dass der Landesschulrat nicht früher zum Schutz der Lehrerin eingegriffen habe.

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