KZ-Wächter-Affäre: Zweitgutachten ist denkbar

Johann H. war von November 1942 bis November 1944 als SS-Wächter im Lager Auschwitz-Birkenau tätig.
Neuer Justizminister schließt weitere psychiatrische Expertise nicht aus

Im Fall des ehemaligen KZ-Wächters Johann H., 90, liegt jetzt die Antwort des Justizministers auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen vor. Insgesamt 24 Punkte hatte deren Justizsprecher Albert Steinhauser angeführt, in denen er Aufklärung verlangte.
Der aus Ruma (heute Serbien) stammende H. – er lebt mit seiner Ehefrau in der Nähe von Eferding – soll, wie berichtet, zwischen November 1942 und November 1944 bei einer Wachkompanie des „SS-Totenkopf-Sturmbannes Auschwitz“ im Vernichtungslager Birkenau im Einsatz gestanden sein.

KZ-Wächter-Affäre: Zweitgutachten ist denkbar
APA4672306 - 20072011 - WIEN - ÖSTERREICH: Nationalratsabgeordneter Albert Steinhauser (GRÜNE) am Donnerstag, 16. Juni 2011, im Rahmen eines Fototermins mit der Austria Presse Agentur (APA) im Parlament in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
In der Zeit wurden Hunderttausende KZ-Insassen ermordet. In einer Zeugenaussage im Jahr 1978 behauptete H., dass er „immer Dienst in der großen Postenkette beim Lager Birkenau versehen“ habe. Innerhalb des Vernichtungslagers will er aber nie im Einsatz gewesen sein.


Vernehmungsunfähig

Nach Kriegsende blieb H. jahrzehntelang von der Justiz unbehelligt. Erst als im Februar 2012 engagierte Privatpersonen gegen ihn Anzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zum Massenmord erstatteten, wurden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Allerdings kam im Oktober 2013 ein Gerichtssachverständiger für Psychiatrie und Neurologie aus Graz zu dem Schluss, dass H. nicht mehr prozess- und vernehmungsfähig sei.

In seiner aktuellen Anfragebeantwortung schließt Justizminister Wolfgang Brandstetter jedoch ein weiteres Gutachten über H.s Vernehmungsfähigkeit nicht aus. Zuvor aber soll das Ergebnis einer historischen Expertise abgewartet und die Beweis- und Rechtslage abschließend geklärt werden.Vor allem das Problem einer möglichen Verjährung – H. hat am 29. August 1944 das 21. Lebensjahr vollendet – müsse untersucht werden.

KZ-Wächter-Affäre: Zweitgutachten ist denkbar
APA16792680-2 - 05022014 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Justitzminister Wolfgang Brandstetter am Dienstag, 4. Jänner 2014, im Rahmen eines Interviews mit der Austria Presse Agentur (APA) in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Der Akt liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft Wels. Brandstetter merkt an, dass bereits seine Amtsvorgängerin Beatrix Karl (VP) die Weisung erteilt habe, der Staatsanwaltschaft Wels die Fortsetzung und Ergänzung des Ermittlungsverfahrens aufzutragen. Die vorliegende Verhandlungs- und Vernehmungsunfähigkeit des 90-jährigen H. stehe der weiteren Durchführung des Ermittlungsverfahrens nicht entgegen. „Auch mit Blick auf die justizgeschichtliche Bedeutung ist es unerlässlich, alle möglichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen, insbesondere auch das historische Gutachten fertigstellen zu lassen.“
Mit dem Abschluss der am 2. August 2013 in Auftrag gegeben geschichtlichen Expertise sei laut Brandstetter voraussichtlich in einigen Monaten zu rechnen.

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