"Kürzung der Mindestsicherung ist rechtswidrig"
Geht es nach dem Willen von ÖVP und FPÖ soll der oö. Landtag am 16. Juni die Kürzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) für Asylberechtigte beschließen. Trotz massiver Kritik von SPÖ und Grünen wurde bereits am Mittwoch ein entsprechender Gesetzesentwurf fixiert.
Ein aktuelles Gutachten des Salzburger Sozialrechtsexperten Walter Pfeil erscheint in dem Zusammenhang hochbrisant. Bestätigt es doch fast alle Befürchtungen der Kritiker. Der Universitätsprofessor kommt in der Studie zu einem eindeutigen Ergebnis: Die schwarz-blauen Pläne sind rechtswidrig.
Völkerrechtswidrig
"Die vorgeschlagenen Änderungen im oö. BMS-Gesetz erweisen sich nicht nur politisch fragwürdig, sondern begegnen auch erheblichen rechtlichen Bedenken", argumentiert Pfeil. Die kolportierten Änderungen würden teils gegen Völker-, europäisches und österreichisches Verfassungsrecht verstoßen.
Das gelte sowohl für die Kürzung der Mindestsicherung zu Lasten anerkannter Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigter (Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, deren Leben oder Gesundheit aber im Herkunftsland bedroht wird, Anm.) als auch für die Deckelung der Mindestsicherung, die österreichische Familien genauso treffen würde wie hierzulande lebende ausländische Familien. Rechtskonform dürfte lediglich sein, den Unterkunftsbedarf für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte durch Sach- statt Geldleistungen zu decken. Pfeils Fazit: Die Betroffenen könnten sich mit Klagen wehren und hätten beste Erfolgsaussichten.
Drohende Aufhebung
SPÖ, Grünen und das Netzwerk gegen Rassismus haben das Gutachten in Auftrag gegeben. Sie fordern von ÖVP und FPÖ die BMS-Kürzung aufzugeben oder zumindest eine höchstgerichtliche Prüfung durchführen zu lassen.
"Die Einschätzung des Rechtsexperten untermauert eindeutig, dass die geplante Kürzung nicht nur sozialpolitisch falsch und moralisch verwerflich, sondern klar rechtswidrig ist", kritisiert SPÖ-Landesrat Reinhold Entholzer. Auch Rudi Anschober (Grüne) hofft auf ein Umdenken: "Anstatt sehenden Auges eine höchstgerichtliche Aufhebung nach Klage von Betroffenen zu riskieren, muss der Landtag vor der Umsetzung eine Rechtsprüfung in Auftrag geben."
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