Kinderpornos: Lehrer arbeitet wieder

Kinderpornos: Lehrer arbeitet wieder
Ein wegen Kinderpornografie rechtskräftig verurteilter Pädagoge darf an einer Berufsschule in Oberösterreich unterrichten.

Ein Lehrer, der im Jahr 2006 zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist, weil er 200 pornografische Bilder von Minderjährigen aus dem Internet heruntergeladen und gespeichert hat, darf wieder unterrichten. Seinen ersten Arbeitstag hat der Pädagoge am kommenden Montag, wenn in Oberösterreich das neue Schuljahr anfängt. Der Lehrer, der nicht pragmatisiert ist, hat nach Informationen des KURIER einen Job an einer Berufsschule bekommen.

„Wir mussten einen Arbeitsplatz für ihn finden, weil es das Gericht so will", sagt Karl Steinparz vom oö. Landesschulrat. An welcher Schule der verurteilte Pädagoge  tätig sein wird, soll geheim gehalten werden. „Wir wollen nicht, dass dort ein Auflauf der Medien stattfindet", betont Steinparz. Der Direktor wisse aber Bescheid über die Vergangenheit des Mannes. „Er steht unter Beobachtung." Auch die zuständige Landesrätin Doris Hummer (ÖVP) kritisiert, dass der Pädagoge wieder unterrichten darf. „Jemand, der in Zusammenhang mit Kinderpornos eine rechtskräftige Strafe bekommt, hat in unserem Schulsystem absolut nichts verloren."

Prozess

Das Dienstverhältnis des Lehrers, der aus Salzburg stammt, war nach dessen Prozess vor sechs Jahren gelöst worden. Als sich der Mann wenig später in Oberösterreich bewarb, schien seine bedingte Verurteilung nicht im Strafregisterauszug auf. Er begann daher an einer Pflichtschule im Bezirk Vöcklabruck zu arbeiten. 2011 brachten mehrere Hinweise  die Vergangenheit des Pädagogen ans Licht. Weil man ihn nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bewegen konnte, wurde er schließlich gekündigt.

Kündigung

Dagegen kämpfte er vor Gericht an – mit Erfolg. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom Mai 2012 gab dem Lehrer Recht. Der Richter berief sich dabei auf formalrechtliche Gründe. Die Kündigung hätte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesprochen werden müssen. Es sei aber zehn Wochen zugewartet worden. Ein derartiger Fall sei nicht mehr möglich. „Die Schulbehörde hat nämlich Einblick in die Sexualstraftäterdatei", sagt Steinparz.

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