Kinderporno-Lehrer darf unterrichten

Kinderporno-Lehrer darf unterrichten
Der Landesschulrat kündigte den Pädagogen. Wegen eines Formalfehlers muss er aber laut Gericht beschäftigt werden.

Es klingt unglaublich, ist aber Realität: Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden, dass ein  Hauptschullehrer – der vor Jahren zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden ist, weil er Kinderpornos besessen hatte – wieder in seinem Beruf beschäftigt werden muss.
Der 49-jährige Salzburger hatte im Jänner 2006 drei Monate auf Bewährung erhalten, er soll mehr als 200 pornografische Fotos von Unmündigen auf dem Rechner gespeichert haben.

Aufgrund des Verfahrens wurde sein Dienstverhältnis in Salzburg einvernehmlich beendet.
Als sich der Pädagoge aber fünf Monate später in einer Schule in Oberösterreich bewarb, schien die bedingte Verurteilung in seiner Strafregisterbescheinigung nicht mehr auf. Erst 2011 brachten anonyme Hinweise seine kinderpornografische Vergangenheit ans Tageslicht.

Warnung

Ende Juli 2011 informierte die oö. Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger Schulratspräsident Fritz Enzenhofer über die einschlägige Verurteilung des Lehrers und machte ihn auf die hohe Rückfallquote bei Sexualstraftätern aufmerksam. Winkler-Kirchbergers Resümee: „Im Sinne des Kinderschutzes empfehlen wir, dienstrechtliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen“.

Am 31. August entschied Enzenhofer, das Dienstverhältnis mit dem Mann – am besten einvernehmlich – aufzulösen. Doch alle diesbezüglichen Versuche scheiterten, weil der Lehrer sich weigerte. Er wurde schließlich ab Herbst dienstfrei gestellt und mit 31. Dezember gekündigt.
Diese Entscheidung bekämpfte der Pädagoge nun erfolgreich vor Gericht. Begründung: Die Kündigung sei nicht unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesprochen worden.

Protest

Beim Landesschulrat, der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie dem Landesverband der Elternvereine ist man  über das Urteil entsetzt. „Es ist untragbar, wenn auf dem Rücken der Kinder eine solche Entscheidung gefällt wird", erklärt Elternvereinspräsident Kurt Süss. Für den Fall, dass der Mann wieder  unterrichten sollte, kündigt er massive öffentliche Proteste an.„Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Urteil nur auf formaljuristische Gründe stützt und das Kindeswohl nicht einbezieht", kritisiert Winkler-Kirchberger. Es sei nicht zu verantworten, dass dieser Lehrer tatsächlich wieder Kinder unterrichtet.„Wir haben ihn derzeit dienstfrei gestellt und versuchen, ihm klarzumachen, dass es für ihn unmöglich ist, den Beruf auszuüben. Rechtlich habe ich leider keine Möglichkeit mehr", beteuert Schulpräsident Enzenhofer.

Mehr zum Thema

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare