Kiloweise Kriegsgerät gehortet: Acht Monate bedingt für Rieder
Acht Monate bedingt hat am Freitag ein 32-jähriger Innviertler ausgefasst, der Kriegsgerät mit einem Metalldetektor gesucht und in rauen Mengen gehortet hat. Der vorbestrafte Mann aus Ried, dem bereits früher beim Bau einer Rohrbombe drei Finger zerfetzt wurden, muss zudem eine Therapie machen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.
130 Granaten
Die Familie des Angeklagten dachte, er suche Münzen, wenn er wieder einmal mit einem Metalldetektor die Umgebung durchkämmte. In Wirklichkeit hatte er es auf Kriegsgerät abgesehen. Er sei "seit seiner Kindheit von dem Klumpert fasziniert" gewesen, sagte sein Anwalt. Mitte Februar stellte die Polizei bei dem Arbeitslosen zu Hause und in einem Versteck im Wald 130 Stück Granaten, 65 Granatpatronen, rund 25 Kilo Infanteriemunition, zehn Stück Panzerfaustzünder, eine Panzergewehrgranate und mehrere Handgranaten sicher.
Verteidiger: Psychische Probleme
Der Verteidiger schilderte, dass sein Mandant psychische Probleme habe und in Stresssituationen immer wieder aggressiv reagiere. Neben den Verstößen gegen das Waffengesetz war der 32-Jährige auch wegen Nötigung und gefährlicher Drohung angeklagt, weil er jemanden mit einem Baseballschläger bedroht hatte. Dass er ein Faible für Explosives hat, zeigt sich auch daran, dass er bereits einmal beim Bombenbasteln schwer verletzt wurde.
Angesichts zweier Vorstrafen und der Faszination des Angeklagten für Kriegsgerät ermahnte ihn Staatsanwalt Alois Ebner: "Wenn Sie damit nicht aufhören, wird es für Sie gefährlich, dann geht es das nächste Mal ins Gefängnis."
Bedingte Strafe
Dieses Mal kam der Innviertler aber noch mit einer bedingten Strafe davon: Richter Andreas Rumplmayr verurteilte ihn zu acht Monaten auf Bewährung wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und gefährlicher Drohung. Vom Vorwurf der Nötigung wurde er freigesprochen. Gründe für die bedingte Strafnachsicht sind laut Gericht die psychischen Probleme des 32-Jährigen und, dass er offensichtlich durch seine Familie unterstützt werde. Der Mann muss allerdings eine psychiatrische Behandlung und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
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