Zellengenossen wurden für Krebskranken zu Nichtrauchern

Zellengenossen wurden für Krebskranken zu Nichtrauchern
Casinoräuber wurde Lungenflügel entfernt. Die qualmenden Mithäftlinge nehmen Rücksicht.

Es gibt sie noch, die sogenannte Ganovenehre: Vier heftig qualmende Schwerverbrecher wurden zumindest im Haftraum zu Nichtrauchern, weil ihr Zellengenosse an Lungenkrebs erkrankt ist.

Zoran V. hat im Jahr 2010 mit Komplizen das Casino im Wiener Prater überfallen. Die mit Gaspistolen und Schlagstöcken bewaffneten Räuber erbeuteten eine Million Euro. Weil sie mit dem Geld um sich warfen, waren sie bald ausgeforscht. Zoran V. fasste zehn Jahre Haft aus und kam in die Justizanstalt Garsten, OÖ. Dort stellte man 2014 fest, dass der 54-jährige Raucher Lungenkrebs hat. Im Elisabethinenspital in Linz wurde ihm ein Lungenflügel entfernt, seither lässt er das Rauchen sein.

Zellengenossen wurden für Krebskranken zu Nichtrauchern
Zoran V.
Die Lebensgefährtin von Zoran V. ist von den Ärzten begeistert: "Normalerweise ist man als Häftling ja das Letzte. Aber die haben gefragt, ob er jemanden umgebracht hat, und als wir das verneint haben, war alles geregelt. Sie haben Zoran behandelt wie jeden anderen Patienten."

Völlig "aus den Schuhen gehaut" hat die Lebensgefährtin aber die Reaktion der Mithäftlinge. Alle – inklusive Zoran V. – hatten in der Fünf-Mann-Zelle geraucht, was das Zeug hält. Als die anderen von der Lungen-Operation erfuhren, hörten zwei Zellengenossen in Panik gleich ganz mit dem Rauchen auf, die beiden anderen gingen zum Rauchen in den Gefängnishof. Somit war der Haftraum bei der Rückkehr von Zoran V. aus dem Spital zur Nichtraucher-Zelle geworden.

"Die Burschen sind ein Wahnsinn, wirkliche Kumpels", sagt die Lebensgefährtin im KURIER-Gespräch. Dabei sind das auch "schwere Jungs" mit mehrjährigen Haftstrafen. Zoran V. kommt im Gefängnis mit einem Hometrainer wieder zu Kräften und erhält Arbeit im Anstaltsgarten, damit er viel an der frischen Luft sein kann.

"Öffentliche Orte"

Hinter Gittern hat die Nichtraucher-Zelle übrigens Seltenheitswert. Die Strafvollzugsverwaltung trachtet zwar danach, Raucher und Nichtraucher getrennt unterzubringen. Beim derzeitigen Überbelag ist das aber nur sehr eingeschränkt möglich.

Mit dem ab 2018 geltenden neuen Tabakgesetz wird das Rauchen neben Lokalen auch in "sonstigen Räumen öffentlicher Orte" untersagt. Das Justizministerium hat vorsorglich das Gesundheitsministerium um Klarstellung ersucht, dass Justizanstalten – insbesondere deren Hafträume – davon nicht umfasst sind. Gefängnisse sind ja alles andere als "öffentliche Orte". Und ein generelles Rauchverbot für alle Insassen würde eine nie da gewesene Häftlingsrevolte auslösen.

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