Jahrelanger Drogenschmuggel im Gefängnis: Beamter schaute weg

Jahrelanger Drogenschmuggel im Gefängnis: Beamter schaute weg
Ein Justizwachebeamter drückte beim Schmuggel der Häftlinge beide Augen zu, um sich Arbeit zu ersparen. Er blieb im Amt.

Die Häftlinge in einer oberösterreichischen Justizanstalt hatten jahrelang ein fideles Leben hinter Gittern. Sie schmuggelten Suchtgift und Handys ins Gefängnis, konsumierten Drogen, beschädigten die Einrichtung und lieferten sich Kämpfe, ohne dafür bestraft zu werden. Der Justizwachebeamte, der für die Ahndung der illegalen Übergriffe zuständig war, drückte beide Augen zu.

Er unterließ es, Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft zu erstatten und sichergestellte Drogen sowie Handys bei der Kriminalpolizei abzuliefern. Aber nicht aus Sympathie für die straffällig gewordenen Gefangenen, sondern um sich Arbeit zu ersparen. Zwischen 2011 und 2015 verfolgte der Beamte in 76 Fällen Ordnungswidrigkeiten, Körperverletzungen und Aufgriffe von verbotenen Gegenständen bzw. positive Ergebnisse von Drogentests bei Häftlingen nicht.

Drogen im Radio

Die bei Zellenvisiten unter anderem in der Radioanlage entdeckten Drogen und Handys hortete der Referatsleiter in seinem Büro. Damit seine Nachlässigkeit nicht auffällt, fingierte der seit Jahrzehnten in Justizanstalten tätige Beamte Strafanzeigen und legte sie ab, ohne sie jemals an die Anklagebehörde weitergeleitet zu haben.

Auch fälschte er zur Verschleierung Unterschriften von Kriminalbeamten, um vorzutäuschen, dass diese die bei Häftlingen gefundenen verbotenen Gegenstände in Empfang genommen hätten.

Als seine Vorgesetzten 2015 im Büro des Justizwachebeamten eine Kontrolle durchführten, flog der Schwindel auf. Fünf beschlagnahmte Handys konnten nicht mehr aufgefunden werden. Dass sie der Mann zu Geld gemacht hätte, konnte vermutet, aber nicht nachgewiesen werden. Er wurde wegen Amtsmissbrauch und Fälschung von Urkunden angeklagt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Weiter im Amt

Damit ist in der Regel (ab zwölf Monaten Haft) der Amtsverlust verbunden, doch ersparte das Gericht dem Angeklagten diese Folge. Das nachfolgende Disziplinarverfahren ergab eine zusätzliche Verurteilung zu einer Geldstrafe in der Höhe von drei Monatsbezügen. Auch der Disziplinarsenat ging nicht davon aus, dass die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses untragbar geworden wäre.

Der Beamte wurde in eine andere Justizanstalt versetzt.

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