Jäger wegen Tierquälerei angezeigt
Theodoros L. ist begeisterter Jäger – einer, der die ethischen Richtlinien bei der Ausübung seines Hobbys sehr ernst nimmt. Einen Jagdkollegen, der das hingegen nicht allzu genau zu nehmen scheint, hat der 57-Jährige bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. „Bei der Jagd muss man mit Vernunft vorgehen. Was dieser Mann gemacht hat, war nicht weidgerecht", betont L.
Ein junger, offenbar kranker Rehbock hatte sich in seinen Garten in Schalchen (OÖ) verirrt. „Ich habe ihn eine Stunde beobachtet, er war ganz apathisch." Als L. sich näherte, kam der Bock nur mühsam auf die Beine und ließ sich nur einige Meter weiter wieder nieder. „Seine Losung war ganz wässrig, was auf parasitären Befall hingedeutet hat." Dem Jäger war klar, dass das todkranke Tier ohne Hilfe qualvoll verenden würde.
Stumpfes Messer
Da er selbst nur die Jagdberechtigung für Salzburg hat, forderte er einen örtlichen Jäger an. Als Kollege S. eintraf, erklärte L. ihm, dass er seinen Jagdhund nicht benötige, da der Bock bereits extrem geschwächt sei. „Er hat aber darauf bestanden und ihn von der Leine gelassen." Proteste halfen nichts: Der Hund fiel das kranke Reh an und brachte es zu Fall.
Ein Nachbar, der zusah, wehrte den Hund mit einem Hammerschlag ab. Daraufhin habe S. einen Revolver gezogen und versucht, den Bock zu erschießen. „Er dürfte aber die Munition vergessen haben." S. soll dann mit einem stumpfen Messer – er musste mehrmals ansetzen – dem Reh die Kehle aufgeschlitzt haben. Währenddessen verbiss sich der Hund in die Geschlechtsteile des röchelnden Wilds, das erst Minuten später verendet sein soll.
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