"Ich bin kein Wiederbetätiger"

"Ich bin kein Wiederbetätiger"
Polit-Rabauke Ludwig Reinthaler erstattete gegen 13 Richter des Verfassungsgerichtshofs Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.

Im August 2009 hatte die Stadtwahlbehörde in Wels ein Antreten der umstrittenen Bürgerliste "Die Bunten" bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl nicht zugelassen. Ihre Begründung: Eine Kandidatur der Liste sei als "Akt der Wiederbetätigung" zu werten und daher unzulässig. Wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz wurde auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Der Sprecher der rechten Plattform, Ludwig Reinthaler, versuchte die am 27. September 2009 abgehaltene Kommunalwahl auf höchstgerichtlicher Ebene anzufechten.

"Der Ausschluss der Bunten ist verfassungswidrig, die Wahl muss wiederholt werden", hoffte der 59-Jährige. Doch in seiner Entscheidung schloss sich der VfGH inhaltlich der Stadtwahlbehörde an: Die Wahlwerbung der Bunten würde sich in fremdenfeindlichen Schlagwörtern erschöpfen. Ein Parteiprogramm sei nicht ersichtlich, dem Umfeld - also den auf der Liste angeführten Kandidaten - komme daher besondere Bedeutung zu.

Der VfGH strich hervor, dass Mitglieder der Bunten etwa T-Shirts mit Aufdrucken getragen hatten, die eine Affinität zur NS-Ideologie erkennen ließen. Kordula B. etwa, trug Leiberl mit der Bezeichnung "Nationale Sozialistin", andere hatten Shirts mit der Bezeichnung "White Power", "Hassgesang", "Blood und Honour" (Blut und Ehre) oder "Skrewdriver" (Neonaziband). "Davon hatte ich keine Ahnung - und sofort als ich das erfuhr, habe ich die Leute von der Liste entfernt", betont Ludwig Reinthaler. Der 59-Jährige verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen alle Ermittlungen gegen ihn eingestellt hat. "Die konnten mir nichts nachweisen, weil ich mit Wiederbetätigung nichts am Hut habe."

Anzeige

Als Konsequenz daraus erstatteten er und 19 Gesinnungsfreunde nun Amtsmissbrauchs-Anzeigen gegen 13 Höchstrichter: "Sie haben krampfhaft versucht, aus uns eine Nazi-Partei zu konstruieren, das gehört bestraft." Beim VfGH will man die Vorwürfe nicht kommentieren.

Das von Anwalt Klaus Burgholzer verfasste Schreiben umfasst zwölf Seiten und liegt dem KURIER vor: "Die VfGH-Anschuldigungen sind haltlos. Mein Mandant fordert etwa die Abschiebung krimineller Ausländer, die ohnehin im Fremdenrecht vorgesehen wäre. Was hat das mit Vertreibung volksfremder Elemente durch die Nazis zu tun?

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