Heeresarzt setzte Rekruten für Arbeiten im eigenen Haus ein

Heeresarzt setzte Rekruten für Arbeiten im eigenen Haus ein
Oberst wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, Soldaten mussten bei ihm ausmalen und Fliesen legen.

Wegen Amtsmissbrauchs musste sich am Mittwoch ein inzwischen pensionierter Bundesheer-Arzt der Kaserne Hörsching   im Landesgericht Linz verantworten. Der 66-Jährige soll Rekruten während der Dienstzeit für handwerkliche Arbeiten in seinem Privathaus herangezogen haben. Das nicht rechtskräftige Urteil: Acht Monate Haft bedingt (auf drei Jahre) und Ersatz der Verfahrenskosten.

Fayad M.-K. besitzt ein stattliches Anwesen mit 500 m² Wohnfläche und 8000 m² Grund. „Da gibt es immer etwas zu tun“, erklärt der Ex-Kommandant der Feldambulanz. Im Frühjahr 2010 benötigte er einen Maler und einen Fliesenleger. Zwei ihm unterstellte Grundwehrdiener verfügten über die gewünschte Ausbildung. Sie wurden kurzerhand von ihm für 10 bzw. 20 Euro Stundenlohn engagiert – angeblich aus rein humanitären Gründen: „Ich habe den armen Soldaten helfen wollen – ich dachte mir: bevor das Geld jemand anderer kriegt, gebe ich’s ihnen.“

Rekrut Stefan R. sah es aber als seine Dienstpflicht an, den Wunsch des Oberst-Arztes zu erfüllen. Ihm wurden dafür Dienstfreistellungen gewährt.  „Für mich war das mehr oder weniger ein Befehl, den ich gar nicht ablehnen konnte“, sagt R. Über höhere Stundensätze etwa als die angebotenen  zehn Euro habe er deshalb nicht zu verhandeln gewagt.  Er verflieste dem Vorgesetzten eine 20 Quadratmeter große Fläche im Hof. Später musste er mit einem Kameraden für M.-K. in der Dienstzeit die Gestänge für den mobilen Swimming-Pool aufstellen und darauf Wasserpumpen installieren.

Ein anderer Rekrut, der 22-jährige Mario S., musste im Haus des Obersts zwei Zimmer streichen. „Ich hab’ ihm 100 Kilo Farbe besorgt, die ein Kamerad mit einem Dienstfahrzeug geholt und in die Kaserne geliefert hat.“ Dafür ist M.-K. bereits im November 2010 von einer Heeresdisziplinarkommission zu 6675 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Urteils im Strafprozess erbat  er sich Bedenkzeit.

Weiterführende Links

Kommentare