Hangrutsch: Betroffene fühlen sich von der Stadt im Stich gelassen

Hangrutsch: Betroffene fühlen sich von der Stadt im Stich gelassen
Anwalt macht Druck auf Bürgermeister Hackl. Man müsse endlich mit Sanierung beginnen.

Die ersten Risse in Sonja Straßers Haus tauchten im Februar 2012 auf. Drei Monate später waren die Schäden bereits so arg, dass die dreifache Mutter mit ihren Töchtern und Ehemann Alfred wegen akuter Einsturzgefahr ausziehen musste. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen – das Haus der Straßers wird abgerissen und die Familie hat noch keinen Cent Entschädigung bekommen. Im Laufe der Zeit sind durch den Hangrutsch auf der Roglwiese in Steyr weitere Häuser in Mitleidenschaft gezogen worden. Ziviltechniker Siegfried Strohhäusl sagt, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Aushub einer Baugrube für neue Wohnungen verantwortlich für die Rutschung ist“. Wolfgang List, Anwalt der Straßers, nimmt die Stadt Steyr in die Pflicht. „Sie hat die Baugenehmigung erteilt.“

Bürgermeister Gerald Hackl müsse endlich aktiv werden und die Sanierung in die Wege leiten. „Als Baubehörde ist die Stadt dazu verpflichtet“, betont der Jurist. Das von der Stadt vorgeschlagene Projekt, den Hang mit Betonpfählen zu stützen, sei „ein ausgemachter Blödsinn“. Und außerdem viel zu teuer. Das hätten ihm namhafte Experten bestätigt. Die Baufirma Hammertinger aus Ampflwang verlangt dafür rund 1,2 Millionen Euro.

Hangrutsch: Betroffene fühlen sich von der Stadt im Stich gelassen
List: „Wichtig ist, dass zunächst das Wasser, das auf den Hang drückt, weg muss. Daran hat die Stadt Steyr bisher gar nicht gedacht.“ Strohhäusl habe Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die „nur“ 600.000 Euro ausmachen. Das wurde abgelehnt. Unverständlich sei auch, dass die Stadt gefordert habe, alle gefährdeten und geschädigten Personen müssten einen Gesellschaftervertrag nach bürgerlichem Recht unterschreiben. Erst danach werde mit der Sanierung begonnen. „Damit hätte die Stadt ihre Verantwortung abgegeben“, sagt List.

Treffen vor Gericht

Schließlich muss jeder Gesellschafter in vollem Umfang dafür haften, wenn bei der Sanierung etwas schiefgehen sollte. „Verhandlungen mit Steyr wird es keine mehr geben. Wir treffen uns vor Gericht“, betont List. Bereits am 27. März muss sich der Geschäftsführer des Bauträgers – das ist die Perger Firma IPB – in einem Prozess wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. „Wir warten auf das Sachverständigen-Gutachten, dann setzen wir weitere Schritte“, sagt Bürgermeister Hackl.

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