Haft für Kinderporno-Arzt
Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht huschte Martin A. am Mittwoch in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichtes Linz. Das mediale Interesse an seiner Person war groß. Dank der Verhüllung konnte der Mediziner so gut wie unerkannt die Anklagebank erreichen.
Seine zur Schau gestellte Fotoscheu dürfte sich aber vor allem auf die eigene Person beziehen. Bei unmündigen Buben, die ihm in der Vergangenheit anvertraut waren, scheint er deutlich weniger Zurückhaltung gezeigt haben. Auf von ihm organisierten Feriencamps soll er zur Befriedigung seines abnormen Sexualtriebes Kinder in obszönen Situationen – etwa beim Verrichten der Notdurft – fotografiert und gefilmt haben. Eine Hausdurchsuchung förderte eine Vielzahl kinderpornografischer Abbildungen zu Tage. Er soll außerdem einem achtjährigen Buben in die Pyjamahose gegriffen haben, um dessen Geschlecht zu berühren.
Teilbedingt
Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger ist der 47-Jährige im Februar im Landesgericht Wels zu einem Jahr bedingt sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte A. berufen und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelegt. Allerdings bestätigte das Höchstgericht den Schuldspruch weitgehend.
Der Berufungssenat im OLG Linz musste am Mittwoch nur noch über die Strafhöhe entscheiden. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Umwandlung in eine zumindest teilbedingte Gefängnisstrafe. A. wollte hingegen eine Reduktion sowohl der bedingten Haftstrafe als auch der unbedingten Geldstrafe.
Der 47-Jährige erklärte, dass er zurzeit in einer deutschen Privatklinik wieder als Mediziner im Einsatz sei. In Österreich darf er jedoch als Arzt nicht mehr praktizieren.
Das Erstgericht hatte A. die Weisung erteilt, sich wöchentlich einer Therapie zu unterziehen. Entsprechende Nachweise dafür fehlten aber. Der missbrauchte Achtjährige wurde am Mittwoch von einer Anwältin des Weißen Rings vertreten. Sie forderte für ihn 1800 Euro Teilschmerzengeld. A. lehnte dessen Anerkennung aber ab: „Das wäre nicht richtig – dafür, dass ich ihn gratis zum Ferienlager mitgenommen und versucht habe, ihm einen schönen Sommer zu bereiten. Er hat von mir auch Taschengeld erhalten.“
Das nun rechtskräftige Urteil: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt.
Kommentare