Gutachten bestätigt Ex-Heimkind Amnesie

Jenö Molnar will vom Land Oberösterreich 1,62 Millionen Euro Schadenersatz.
Ansprüche auf Schadenersatz des 67-Jährigen gegen das Land OÖ sind damit nicht verjährt.

Im Zivilprozess des Ex-Heimkindes Jenö Molnar gegen das Land Oberösterreich liegt nun ein richtungsweisendes Gutachten vor. Der vom Landesgericht Linz mit der Expertise beauftragte psychiatrische Sachverständige bestätigt, dass der 67-Jährige bis etwa 2007/2008 unter einer psychischen Amnesie (Gedächtnisstörung) gelitten hat. Laut Thomas Stompe, Wiener Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, standen Molnar die extrem belastenden Erinnerungen aus der Heimzeit „nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung“.
Bis 2007 hatte sich der Pensionist diese einschneidende Phase nur bruchstückhaft ins Gedächtnis rufen können. Erst eine lebensbedrohliche Gehirnoperation – und die Beschäftigung damit – dürfte bei ihm das Kindheitstrauma wieder ans Tageslicht gebracht haben.

Schreckensjahre

1947 war Molnar im Säuglingsalter seinen Eltern (einem US-Soldat und einer Volksdeutschen aus Ungarn) illegal entzogen worden. Anschließend wurde er als Vollwaise geführt, obwohl Vater und Mutter nachweislich noch Jahrzehnte am Leben waren. Der Bub wuchs in verschiedenen Heimen des Landes OÖ (Leonstein, Neuhaus, Wegscheid) auf, wo er regelmäßig und extrem brutal misshandelt und missbraucht wurde. Mit 19 Jahren wurde Molnar ohne Pass und Papiere einfach auf die Straße gesetzt, wo er sich fortan als Staatenloser ohne Arbeitsbewilligung illegal durchschlagen musste. Erst im Jahr 1990 wurde ihm die ungarische Staatsbürgerschaft zuerkannt.

Im Herbst 2011 reichte Molnar wegen „institutionalisierten Unrechts“ Klage gegen das Land OÖ ein. Er verlangt 1,62 Millionen Euro Schadenersatz – den Großteil dieser Forderung machen Entschädigungen für entgangene Pensionszeiten aus. Das Gericht musste zunächst aber den Umstand klären, ob seine Ansprüche auf Schadenersatz nicht schon verjährt sind – dafür gilt eine Frist von 30 Jahren. Entscheidend war daher, ab wann Molnar erstmals umfassend Kenntnis von den ihm zugefügten Traumatisierungen hatte. Nach Stompes Gutachten steht jetzt fest, dass dies keinesfalls vor 2008 der Fall war, sodass die eingeklagten Ansprüche nun bei Gericht zugelassen werden dürften.

Präzedenzfall

Molnar hat damit eine Präzedenzentscheidung erkämpft, die sich auch auf andere Fälle auswirkt. „Das Gutachten hat mich aufgewühlt und erschreckt, weil ich noch einmal mit den schlimmen Erlebnissen konfrontiert worden bin. Gleichzeitig ist es aber nicht nur für mich positiv ausgefallen, sondern führt hoffentlich dazu, dass auch andere Ex-Heimkinder ihre Forderungen einklagen können“, betont der 67-Jährige. Diese hätten es nun deutlich einfacher, nachzuweisen, dass ihre Ansprüche nicht verjährt sind.

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