Gmunden erkämpft den Zugang zu Seereiterweg

Es dauerte mehrere Jahre und brauchte ein aufwändiges Gerichtsverfahren, in dem auch der Oberste Gerichtshof mit der Causa befasst war, aber jetzt ist der alte Fußweg zu einem der idyllischsten Badeplätze Gmundens wieder zugänglich.
Das hat die Stadtgemeinde Gmunden am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben: „Bis zum Badeplatz Seereiterweg unterhalb des Freisitzes Roith darf ab sofort jede und jeder zu Fuß direkt am See entlanggehen, ohne – wie bisher – auf den letzten 100 Metern auf die stark befahrene Traunsteinstraße hinaufdirigiert zu werden.“
Fünf Meter fehlten
Zuvor hatte die Besitzerin des Ufergrundstücks am Ende des Seereiterweges das öffentliche Gehrecht entlang des Ufers bestritten und den Weg auf laut Stadtgemeinde Gmunden „nur fünf Metern, die ihr gehören, abgesperrt und den Durchgang auch mit einem Schild verboten“.
Den restlichen Weg hätte die Öffentlichkeit nutzen dürfen, weil er den Bundesforsten gehört und diese das auch erlaubten. Aber als schmale Sackgasse war diese Passage bisher wertlos und unattraktiv.

Das Schloss des Gartentores wurde nach dem Gerichtsurteil entfernt, allerdings eine Tafel mit dem Hinweis „Privat“ angebracht.
Karl Bergthaler, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Rechtsausschusses, betont, dass sich niemand von diesem Schild am Durchgang hindern lassen brauche: „Wir werden Mittel finden, dieses irreführende Schild zu entfernen.“
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