„Glätteisen-Mord“: 20 Jahre Haft für den Ex-Freund des Opfers

„Glätteisen-Mord“: 20 Jahre Haft für den Ex-Freund des Opfers
Gutachter glaubten nicht an Suizid. Geschworene sprachen Mann einstimmig schuldig.

Die festgestellten Verletzungen sind mit suizidalen Verletzungen nicht in Einklang zu bringen“, betonte Gerichtsmediziner Fabio Monticelli am Dienstag im Landesgericht Linz. Er hatte Sandra Reiter obduziert, die am 23. Oktober in ihrer Wohnung in Auberg mit einem Glätteisen-Kabel um den Hals hängend an der Klinke der Badezimmertür gefunden wurde.

Wie berichtet, warf die Staatsanwaltschaft Reiters Ex-Freund Josef G. vor, die 26-Jährige aus enttäuschter Liebe getötet und die Tat als Selbstmord getarnt zu haben.Der Angeklagte bestreitet aber jeden Zusammenhang. Er will zum Tatzeitpunkt in seinem Bett geschlafen haben. Als Beweis dafür legte Verteidiger Andreas Mauhart die Auswertung seiner Handy-Daten vor. G.s Mobiltelefon soll demnach in der Tatnacht im Bereich seines Hauses eingeloggt gewesen sein.

Expertisen

Am Finaltag des Indizienprozesses kamen vor allem die Sachverständigen zu Wort. Monticelli erläuterte, dass Reiters Leiche blaue Flecken im Bereich der Brust, des Halses, des Unterkiefers und des Rückens aufwies, die auf eine mehrfache stumpfe Gewalteinwirkung schließen ließen. „Die Verletzungen könnten durch ,Burking’ entstanden sein. Das heißt, wenn jemand mit den Knien auf dem Brustkorb des Opfers sitzt und ihm zusätzlich – etwa mit einem Polster – die Atemwege verlegt.“ Reiter könnte im bewusstlosen Zustand mit der Schlinge an die Tür gehängt worden sein.

Wie viel Erfahrung er denn mit erhängten vorgetäuschten Suiziden habe?, wollte Verteidiger Mauhart wissen. Monticelli: „Das war mein erster derartiger Fall.“ Und er machte auf eine andere Ungereimtheit aufmerksam. „Die Haare der Toten waren im Knoten des Glätteisenkabels eingezwickt: „Ein Suizident vermeidet so etwas, weil das äußerst schmerzhaft ist.“

„Glätteisen-Mord“: 20 Jahre Haft für den Ex-Freund des Opfers
Prozess nach Mord in Auberg, Angeklagter Josef G., Linz, OÖ
DNA-Experte Franz Neuhuber verwies auf 18 DNA-Spuren des Angeklagten am Glätteisen und auf der Jacke der Toten. Mauhart erklärte, dass sein Mandant das Glätteisen bei einem früheren Besuch in der Hand gehalten habe und die Spuren von dort auf die Jacke übertragen worden seien. „So viele Kontaktspuren kann er am Kabel gar nicht hinterlassen haben, dass sie an so vielen Stellen übertragen wurden“, widersprach Neumayr.

Der Kriminalpsychologe Thomas Müller ortete anhand der Tatortanalyse ein persönliches Tötungsdelikt, er ging von einer inszenierten Tat aus. „Warum sollte eine ansonsten fast zwanghaft ordentliche Person auf diese Weise Suizid begehen?“
Die Geschworenen schlossen sich den Expertenmeinungen einstimmig an. Urteil: 20 Jahre unbedingt. G. muss auch die Verfahrens- und Begräbniskosten ersetzen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Anwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde ein – das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Fotos von Picturenews.at

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